Zwei Drittel der Schäden waren vorübergehend und die Patienten gelten als vollständig genesen. Unter den leichten Dauerschäden waren beispielsweise Narben oder eine leichte Bewegungseinschränkung. Als mittlerer Schaden gelten unter anderem chronische Schmerzen oder die Störung einer Organfunktion als Folge des Behandlungsfehlers. Ein schwerer Dauerschaden liegt vor, wenn die Betroffenen pflegebedürftig geworden sind, sie aufgrund eines Fehlers erblinden oder dauerhafte Lähmungen erleiden. 84 Patienten verstarben infolge eines Behandlungsfehlers.