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Positionen der Verbände
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Das sind die ersten Reaktionen zum Digital-Gesetz

Apothekenteams sollen künftig verpflichtet sein, den elektronischen Medikationsplan zu aktualisieren, wenn Patienten dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Das sieht der Entwurf des Digital-Gesetzes vor, der nun den Verbänden zur Stellungnahme vorliegt. Erste Reaktionen kamen bereits.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 14.07.2023  16:00 Uhr

Assistierte Telemedizin aus der Apotheke

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Patienten künftig Anspruch auf die neue Leistung »assistierte Telemedizin« haben. Apotheken können diese Leistung anbieten, müssen es aber nicht. Dabei sollen die Teams die Versicherten vor allem unterstützen, ambulante telemedizinische Leistungen zu nutzen und sie vor Ort anleiten, wenn sie diese in Anspruch nehmen möchten.

Aber auch einfache medizinischer Routineaufgaben sollen sie anlässlich einer telemedizinischen Leistung, beispielsweise einer Videosprechstunde, erbringen können. Details zu diesem Angebot und zur Vergütung der neuen Leistung sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband vereinbaren.

Ein »Push« für das E-Rezept

Einige Verbände äußerten sich bereits zum Gesetzentwurf. Laut Techniker Krankenkasse ist das Gesetz ein »wichtiger Push für die elektronische Patientenakte und das E-Rezept«, teilte die Kasse am heutigen Freitag mit. Entscheidend sei, dass die Änderungen schnell umgesetzt würden. Die EPA werde nur Einzug in den Praxisalltag finden, wenn die Akte nicht leer bleibe. »Deshalb müssen alle Akteure im Gesundheitswesen dazu verpflichtet sein, ihre Daten für Patientinnen und Patienten einzuspielen«, forderte TK-Chef Jens Baas. Die geplante Medikationsliste, die Ärzten eine Übersicht über alle Arzneimittelverordnungen eines Patienten ermögliche, spiele hier eine wichtige Rolle, weil sie Ärzte bei der Behandlung unterstütze. »Die Medikationsliste in der Patientenakte ist ein wichtiger Mehrwert für Patienten und Ärzte. Dort werden endlich alle verordneten Arzneimittel zusammengeführt, sodass Wechselwirkungen zwischen Medikamenten schneller erkannt und vermieden werden können«, betonte Baas.

Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) liefert der Referentenentwurf »gute Ansätze«, hieß es in einer Mitteilung. Die Ersatzkassen unterstützten ausdrücklich die beabsichtigte Einführung einer Widerspruchslösung («Opt-out«) bei der elektronischen Patientenakte (EPA) und die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024. Positiv bewertete der vdek auch, dass die Befüllung der EPA mit strukturierten Daten größtenteils automatisiert für die Leistungserbringer erfolgen soll. »Das ist der richtige Weg, um den Versicherten den Mehrwert der EPA aufzuzeigen und diese in die flächendeckende Anwendung zu bringen«, sagte Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek-Vorstandes. Gut sei auch, dass als Anschub für das E-Rezept die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten sollen, neben der E-Rezept-App der Gematik den Abruf von E-Rezepten in ihre eigenen Apps zu integrieren. Entscheidend sei nun, dass der Gesetzgeber die Neuregelungen zügig auf den Weg bringe.

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