Bereits heute sind die Apotheken in der Digitalisierung häufig Vorreiter in der Versorgung und setzen neue Möglichkeiten schnell ein. Beispielhaft sind etwa das elektronische Rezept und die mit dem Digitalgesetz eingeführten Maßnahmen der assistierten Telemedizin. Diese Elemente erweitern wir jetzt mit der Möglichkeit zur Telepharmazie, also der Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation bei der Arzneimittelabgabe. Apotheken können so bei Bedarf etwa Kundinnen und Kunden in einer anderen Apotheke des Filialverbundes beraten. Soweit eine solche telepharmazeutische Beratungsmöglichkeit mit einer Apothekerin oder einem Apotheker der Apotheke beziehungsweise des Filialverbunds zur Verfügung steht, können Apotheken und Filialen auch vorübergehend öffnen, wenn eine erfahrene PTA vor Ort die Arzneimittelabgabe übernimmt. Dabei bleiben die Herstellung parenteraler Arzneimittel, das Impfen und die Abgabe von Betäubungsmittel an die persönliche Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers gebunden. Auf diese Weise wird den Apotheken ein wirtschaftlicher und flexibler Personaleinsatz ermöglicht, ohne dass Abstriche in der pharmazeutischen Qualität und bei der Patientensicherheit erfolgen. Die pharmazeutischen Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie den pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten können zielgenauer in der Arzneimittelversorgung eingesetzt werden.