Das sind die BMG-Eckpunkte |
Ev Tebroke |
21.12.2023 11:35 Uhr |
Das Apothekenwesen ist geprägt durch zahlreiche Vorgaben, die Apotheken als Voraussetzung in der täglichen Versorgung einhalten müssen. Solche Vorgaben sind auch weiterhin notwendig, soweit sie insbesondere der Patientensicherheit dienen. Gleichzeitig verursachen sie für die Apotheken zusätzliche Kosten und Bürokratie und sind daher hinsichtlich ihrer Aktualität zu überprüfen. Eine Entbürokratisierung bei diesen Vorgaben kann Apotheken helfen, eine bessere wirtschaftliche Basis durch Kosteneinsparungen zu erreichen und Fachkräfte effizienter einzusetzen. Ein Grund für das Schließen von Standorten ist zudem, dass teilweise zu wenige Fachkräfte zur Verfügung stehen. Im Sinne einer Fachkräftesicherung flexibilisieren wir den Fachkräfteeinsatz, bauen bestehende Hürden ab, die den Apotheken eine Fachkräftegewinnung erschweren, und erleichtern die Eingliederung von Fachkräften, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben.
Dies bedeutet im Einzelnen:
• Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten, um diese an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen.
• Einfachere Gründung von Zweigapotheken in abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheke.
• Die Leitung einer Filiale soll künftig auch unter zwei Apothekerinnen und Apothekern aufgeteilt werden können.
• Möglichkeit der Apothekenneugründung für approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben (bislang: nur Übernahme bestehender Apotheken).
• Fachkräfte aus dem Ausland sollen bereits während des Anerkennungsverfahrens wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden können.
• Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten weiterer Berufsgruppen mit geeigneter Ausbildung für bestimmte unterstützende Tätigkeiten in der Apotheke.
• Prüfung von Möglichkeiten zur Entbürokratisierung bestehender Regelungen im Apothekenalltag, etwa die Möglichkeit zur Vorhaltung bestimmter Materialien in digitaler Form, den Entfall bestimmter Dokumentationsanforderungen sowie die Möglichkeit der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten