Das Problem mit Lauterbachs »Dringlichkeitsliste« |
Alexander Müller |
16.10.2023 10:30 Uhr |
Das wäre ein Novum und würde für die Apotheken bedeuten, dass sie die BfArM-Seiten permanent monitoren müssten. Und die Vorgaben für die Abgabevorschriften müssten dann noch in der Apotheken-Software umgesetzt werden. Hier ist regelmäßig ein Vorlauf von vier Wochen notwendig.
Anders als bei der Liste der pädiatrischen Arzneimittel ist die Dringlichkeitsliste noch nicht einmal auf PZN-Ebene konkretisiert. Ohne operationale Liste können aber beispielsweise die Großhändler kaum aktiv werden und höhere Bestände an Lager zu legen – abgesehen von der der international mangelnden Verfügbarkeit der Ware. Die Interpretation der BfArM-Liste kann die Politik schlecht dem Großhandelsverband Phagro überlassen. Auch die ABDA kritisiert, dass die »Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel« im Gegensatz zur Liste der notwendigen Kinderarzneimittel eben »keine Arzneimittelliste im eigentlichen Sinne« darstelle.
Die ABDA würde den Bezug auf die Dringlichkeitsliste am liebsten ganz streichen. Der Gegenvorschlag: Ist das Medikament nicht verfügbar und gilt die Verordnung zudem für ein Kind bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, gelten die erweiterten Austauschregeln auch für ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, und für ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform, jeweils ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt.