Das plant das BMG 2024 |
Alexander Müller |
18.12.2023 14:10 Uhr |
Die Krankenhausreform zählt ebenso zu den Großprojekten des BMG wie das Medizinforschungsgesetz, mit dem bessere Rahmenbedingungen für forschende Pharmahersteller geschaffen werden sollen. Auch ein Pflegekompetenzgesetz, ein Patientenrechtegesetz und eine Notfallreform stehen noch auf Lauterbachs Agenda. Mit dem »Versorgungsgesetz I« will das BMG unter anderem die umstrittenen Gesundheitskioske einführen. Die Gründung kommunaler MVZ soll erleichtert, die Investorentätigkeit in diesem Bereich dagegen eingegrenzt werden. Für die Hausärztinnen und Hausärzte ist eine Entbudgetierung geplant.
Das »Versorgungsgesetz II« sieht unter anderem eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sowie eine Direktabrechnung für Kinder und Jugendliche in der PKV vor.
Die Gematik soll zu einer digitalen Gesundheitsagentur ausgebaut werden, außerdem plant Lauterbach die Gründung eines Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).
Unter dem Stichpunkt »Weitere Gesetze« listet das BMG das schon erwähnte Apothekenreformgesetz sowie ein Entbürokratisierungsgesetz, ein Pflegekompetenzgesetz ein Gesetz für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen und ein Gesetz zur Verbesserung der Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bei Letzterem sollen die Apotheken wiederum durch die Übernahme von Präventionsangeboten eingebunden werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.