Das plant das BMG 2024 |
Alexander Müller |
18.12.2023 14:10 Uhr |
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zieht Bilanz für das Jahr 2023 und kündigt die Vorhaben für das neue Jahr an. / Foto: PZ
Sieben Gesetze hat das BMG laut eigener Bilanz durch den Deutschen Bundestag gebracht sowie 20 Verordnungen verkündet. Dazu gab es nach Angaben des Ministeriums 30 Berichterstattergespräche, 468 schriftliche Fragen, 94 sogenannte Kleine Anfragen und 93 mündliche Fragen. Für das kommende Jahr hat sich das Lauterbach-Ressort noch mehr vorgenommen.
Kurz vor Jahresschluss wurden noch das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vom Bundestag beschlossen. Mit Ersterem wurde unter anderem das E-Rezept als verbindlicher Standard festgelegt. Obwohl das Gesetz zum Jahreswechsel noch nicht in Kraft sein wird, gilt die E-Rezept-Pflicht trotzdem ab dem 1. Januar. Denn das BMG hat die ohnehin nur ausgesetzte Einführung bereits wieder scharfgestellt.
Ab 2025 gibt es dann die elektronische Patientenakte (EPA) für alle Versicherten. Weitere Vorhaben des DigiG sind Erleichterungen für Videosprechstunden samt assistierter Telemedizin in Apotheken, eine stärkere Integration digitaler Gesundheitsanwendungen und mehr Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Mit dem GDNG sollen insbesondere bessere Rahmenbedingungen für die Forschung geschaffen werden – durch eine bessere Nutzung der Gesundheitsdaten.
Für die Apotheken von besonderer Relevanz war in diesem Jahr noch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Im Zentrum stand die Versorgung von Kindern mit immer wieder knappen Medikamenten. Die erleichterten Austauschregeln für Apotheken inklusive einer als zu gering erachteten 50-Cent-Pauschale haben aus Sicht der ABDA aber nicht gehalten, was der Minister versprochen hat. Mittelfristig sollen Versorgungsengpässe durch eine Diversifizierung von Lieferketten und neue Regeln für Ausschreibungen verhindert werden.
In der Bilanz des BMG für dieses Jahr stehen außerdem das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, das Pflegestudium-Stärkungsgesetz (beinhaltet die »Dringlichkeitsliste« für Apotheken), das Krankenhaustransparenzgesetz sowie das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Das persönliche Fazit von Gesundheitsminister Lauterbach: »Die Bundesregierung holt Reformen nach, die zu lange liegengeblieben sind. Wir investieren künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen. Mit dem E-Rezept starten wir die Aufholjagd in der Digitalisierung. Und wir helfen Apotheken, einfacher auf Arzneimittelengpässe zu reagieren.«
Weitere 15 Gesetze hat sich das BMG für das kommende Jahr vorgenommen. Darunter findet sich im Ausblick des Ministeriums auch das »Apothekenreformgesetz«. Lauterbach könnte noch in diesem Jahr Eckpunkte vorstellen. Erste Andeutungen, in welche Richtung es gehen könnte, hat der Minister unlängst bei einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbands gemacht.
Die Krankenhausreform zählt ebenso zu den Großprojekten des BMG wie das Medizinforschungsgesetz, mit dem bessere Rahmenbedingungen für forschende Pharmahersteller geschaffen werden sollen. Auch ein Pflegekompetenzgesetz, ein Patientenrechtegesetz und eine Notfallreform stehen noch auf Lauterbachs Agenda. Mit dem »Versorgungsgesetz I« will das BMG unter anderem die umstrittenen Gesundheitskioske einführen. Die Gründung kommunaler MVZ soll erleichtert, die Investorentätigkeit in diesem Bereich dagegen eingegrenzt werden. Für die Hausärztinnen und Hausärzte ist eine Entbudgetierung geplant.
Das »Versorgungsgesetz II« sieht unter anderem eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sowie eine Direktabrechnung für Kinder und Jugendliche in der PKV vor.
Die Gematik soll zu einer digitalen Gesundheitsagentur ausgebaut werden, außerdem plant Lauterbach die Gründung eines Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).
Unter dem Stichpunkt »Weitere Gesetze« listet das BMG das schon erwähnte Apothekenreformgesetz sowie ein Entbürokratisierungsgesetz, ein Pflegekompetenzgesetz ein Gesetz für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen und ein Gesetz zur Verbesserung der Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bei Letzterem sollen die Apotheken wiederum durch die Übernahme von Präventionsangeboten eingebunden werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.