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Cannabis
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Das MedCanG und das Strucksche Gesetz

Mit der ersten Lesung im Bundestag hat das novellierte Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) einen weiteren Schritt im parlamentarischen Verfahren gemacht. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die geplanten Verschärfungen bei Verschreibung und Versand von Cannabisblüten. Für die Koalition birgt das Gesetz weiteren Zündstoff.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 22.12.2025  16:20 Uhr

Evaluation unterschiedlich gedeutet

Die SPD-Politikerin Carmen Wegge hatte schon früh gegen eine Verschärfung getrommelt; der Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten sei vereinfacht worden, eine »verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung« sei sicherzustellen. Die digitale Versorgung spiele insbesondere für chronisch Kranke sowie in unterversorgten Gegenden eine wichtige Rolle – ein Argument, das auch die Cannabisversorger anbringen, wenn es um die geplante Änderung geht.

Wegge setzt als Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion wie der BVDVA auf das parlamentarische Verfahren und verwies bereits auf das »Strucksche Gesetz«, wonach kein Gesetzentwurf die Ausschussberatung so verlässt, wie er hineingegeben wurde.

Dass sich Union und SPD beim Thema Cannabis nicht einig sind, zeigte auch die unterschiedliche Auslegung einer ersten Experteneinschätzung zur Teillegalisierung. Damit sei »die größte Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik« einhergegangen, schwärmte SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis im Herbst.  Der Bundesdrogenbeauftragte und CDU-Abgeordnete Hendrik Streeck kritisierte hingegen, dass das Gesetz sein Ziel verfehle, den Gesundheitsschutz zu stärken.

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