| Cornelia Dölger |
| 22.12.2025 16:20 Uhr |
Das MedCanG wurde im Bundestag beraten. Geplant sind Verschärfungen bei Onlineverschreibung und Versand. / © Getty Images/ ArtistGNDphotography
Um Missbrauch zu begegnen, will das BMG unter anderem den Versand von Cannabisblüten verbieten sowie die Vorgaben für die Onlineverschreibung verschärfen. Das sieht die Novelle des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG) vor, die vergangene Woche erstmals im Bundestag beraten wurde. Die Apothekenseite hat die Pläne von Anfang an begrüßt. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hier auf dem richtigen Weg.
»Wer Cannabis aus medizinischen Gründen braucht, kann es weiterhin nach einer ärztlichen Verordnung erhalten. Die Bestellung über ›Cannabis-Plattformen‹ und deren Bewerbung lehnen wir hingegen entschieden ab«, so der BAK-Präsident. Das gelte für alle Angebote wie Blüten, Extrakte oder Vapes. Arzneimittel gehörten nicht auf kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen.
Den Versand von Medizinalcannabis sieht Hoffmann bei den Apotheken in guten Händen. »Patientinnen und Patienten können bei Bedarf über den Botendienst der Apotheken beliefert werden, der durch pharmazeutisches Personal der Apotheke erfolgt. Das können die Vor-Ort-Apotheken flächendeckend leisten.«
Hoffmann regte zudem einheitliche Preise für Medizinalcannabis an. Dies hatte auch der Bundesrat vorgeschlagen, der sich Mitte November 2025 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und zusätzliche Vorschläge eingebracht hatte. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Reaktion, diesen Vorschlag zu prüfen. Grundsätzlich stützt die Länderkammer die Stoßrichtung des Entwurfs.
Das MedCanG steckt nun mitten im parlamentarischen Verfahren. Nach der ersten Lesung am 18. Dezember wurde der Entwurf wie üblich an die Fachausschüsse überwiesen, federführend ist der Gesundheitsausschuss. Im Januar soll dort die Detailarbeit beginnen. Nach der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses folgt im Bundestag die zweite und dritte Lesung, die bislang für Frühjahr 2026 vorgesehen sind. Endgültig abgestimmt wird in der dritten Lesung. Danach passiert das Gesetz erneut den Bundesrat.
Bereits im Vorfeld der Lesung hatten Abgeordnete aus der SPD signalisiert, dass sie dem Entwurf »in dieser Form nicht zustimmen« könnten. Kritiker sehen in der Reform eine Rückentwicklung, weil sie den Zugang zu notwendigen Medikamenten erschweren könnte. Scharfer Gegenwind kommt von Telemedizin-Anbietern und Cannabisversorgern.
Vorab hatten sich auch Interessengruppen zu Wort gemeldet. Etwa hatte der Deutsche Hanfverband (DHV) kommentiert, dass er nun auf die SPD setze, die mit den restriktiven Plänen nicht einverstanden ist. Der Verband warnte: »Wenn Warken sich durchsetzt, wird es erneut zu Engpässen bei der Versorgung von Patienten kommen, die vor Ort keine verschreibungswilligen Ärzte finden.« Das Versandverbot werde »zu deutlichen Preissteigerungen, schlechterer Verfügbarkeit und mehr Aufwand bei der Versorgung« führen.
Gegen die geplante Verschärfung hatte der Verband im November eine Mailaktion gestartet, bei der »lokale« Abgeordnete zu dem Thema angeschrieben werden können. Auch der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) findet, dass ein Versandverbot »übers Ziel hinausschießt«. Im Fokus der Maßnahmen müssten vielmehr wegen der Verordnungspraxis umstrittene Plattformen sowie »teils dubiose Versandeinrichtungen« stehen. Der Verband setzt auf Änderungen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens. Bis der Bundestag ein mögliches Gesetz verabschiede, seien noch viele Verhandlungsschritte nötig.
Die SPD-Politikerin Carmen Wegge hatte schon früh gegen eine Verschärfung getrommelt; der Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten sei vereinfacht worden, eine »verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung« sei sicherzustellen. Die digitale Versorgung spiele insbesondere für chronisch Kranke sowie in unterversorgten Gegenden eine wichtige Rolle – ein Argument, das auch die Cannabisversorger anbringen, wenn es um die geplante Änderung geht.
Wegge setzt als Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion wie der BVDVA auf das parlamentarische Verfahren und verwies bereits auf das »Strucksche Gesetz«, wonach kein Gesetzentwurf die Ausschussberatung so verlässt, wie er hineingegeben wurde.
Dass sich Union und SPD beim Thema Cannabis nicht einig sind, zeigte auch die unterschiedliche Auslegung einer ersten Experteneinschätzung zur Teillegalisierung. Damit sei »die größte Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik« einhergegangen, schwärmte SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis im Herbst. Der Bundesdrogenbeauftragte und CDU-Abgeordnete Hendrik Streeck kritisierte hingegen, dass das Gesetz sein Ziel verfehle, den Gesundheitsschutz zu stärken.