Das Kassen-Spargesetz zeigt Wirkung |
Ev Tebroke |
19.09.2023 17:00 Uhr |
Der Gesundheitsfonds, der laut BMG zum Stichtag 16. Januar 2023 über eine Liquiditätsreserve von 12 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Halbjahr ein Defizit von 5,6 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits sei saisonüblich, so das BMG. Demnach fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken. Vor allem im vierten Quartal fallen diese aufgrund von Jahressonderzahlungen wie etwa dem Weihnachtsgeld höher aus. Ein Teil des Defizits resultiert laut BMG allerdings aus einer Maßnahme des GKV-Spargesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve würden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu stabilisieren.
Der GKV-Schätzerkreis wird die Versichertenentwicklung, die Ausgaben und die Einnahmen der GKV prognostizieren. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse will das BMG bis zum 1. November den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 bekannt geben.
Die Finanzergebnisse für das erste bis dritte Quartal 2023 werden Ende November vorliegen, heißt es.
Zuletzt hatte Lauterbach für 2024 bereits höhere Kassenbeiträge angekündigt. Angesichts des Milliardenlochs bei den GKV rechne er mit leicht steigenden Beiträgen. »Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können«, so Lauterbach im Juni gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). »Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen.«
Nach den für 2023 durch das Spargesetz relativ abgesicherten Finanzen erwartet die GKV für 2024 wieder ein Milliardendefizit. Der Spitzenverband rechnete zuletzt mit einer Lücke zwischen 3,5 Milliarden und 7 Milliarden Euro. Ohne Maßnahmen zum Gegensteuern würde daraus rechnerisch ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten resultieren. Der GKV-Spitzenverband hat deshalb kürzlich auch auf Nachbesserungen beim Spargesetz gedrängt.