Das Chamäleon der Gastroenterologie |
Annette Rößler |
16.05.2025 16:20 Uhr |
Nicht erlaubt sind Weizen (Hart- und Weichweizen, Khorasan-Weizen/Kamut®), Roggen, Gerste, Dinkel, Grünkern, Triticale (Kreuzung aus Hartweizen und Roggen), Tritordeum (Kreuzung aus Hartweizen und Wildgerste), Emmer, Urkorn und Einkorn. Hafer ist ein Spezialfall: Er ist häufig mit Gluten kontaminiert, sodass handelsübliche Haferprodukte laut Leitlinie nicht verzehrt werden sollen. Nicht kontaminierte glutenfreie Getreide sind erlaubt. Neben speziell gekennzeichnetem Hafer sind das Hirse/Teff, Mais und Reis/Wildreis.
Von Natur aus glutenfrei sind zudem unter anderem Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Soja und Nüsse sowie Fleisch, Fisch, Milch, Eier, Obst und Gemüse. Auch hier besteht allerdings bei verarbeiteten Lebensmitteln häufig das Risiko der Kontamination. Als glutenfrei gekennzeichnete Lebensmittel dürfen maximal 20 mg/kg Gluten enthalten.
Enthält ein Lebensmittel maximal 20 mg Gluten pro kg, darf es als glutenfrei gekennzeichnet werden. / © Imago Images/Photothek