Für Arbeiten in der Apothekenrezeptur sind DAC und NRF Standardwerke. Um deren Überarbeitung und Aktualisierung kümmert sich die DAC/NRF-Kommission. / © Getty Images/guruXOOX
Die ehrenamtliche DAC/NRF-Kommission setzt Qualitätsstandards bei der Arzneimittelprüfung und -herstellung. Unter dem Vorsitz von Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, erarbeitet das Expertengremium in Fachausschüssen die halbjährlichen Aktualisierungen des DAC/NRF. Die Expertinnen und Experten werden vom ABDA-Vorstand für jeweils sechs Jahre berufen.
DAC/NRF ist ein Standardwerk für Apotheken, das die Prüfung und Herstellung der Arzneimittel ausführlich und qualitätsgesichert beschreibt. Der DAC enthält Vorschriften für die Prüfung von Ausgangsstoffen. Das NRF umfasst Hinweise zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Monographien und Texte werden von der DAC/NRF-Redaktion in den eigenen Laboratorien in Eschborn erarbeitet und redaktionell umgesetzt.
»Ich danke den Experten für ihr ehrenamtliches Engagement und die kollegiale Zusammenarbeit. Mein besonderer Dank gilt Dr. Volker Christoffel und Oberstapotheker a.D. Dr. Michael Sprenger, die nicht mehr für eine weitere Berufungsperiode zur Verfügung stehen«, sagte Münch. »Mit großem Bedauern mussten wir auch Abschied von Privatdozent Dr. Holger Knoth nehmen, der nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist. Wir werden auch ihn in dankbarer Erinnerung behalten.«
Für weitere sechs Jahre berufen wurden Professor Dr. Franz Bracher, Professor Dr. Gerhard Franz, Dr. Matthias Heuermann, Professor Dr. Matthias Melzig, Professor Dr. Gerhard Scriba, Professor Dr. Peter Höger, Professor Dr. Petra Staubach-Renz und Gerhard Zück. Neu dabei sind Oberstapotheker Dr. Florian Plößl und Dr. Nils Keiner. Somit hat die DAC/NRF-Kommission ab Januar 2026 folgende Mitglieder:
Externe Sachverständige und Gäste: