Countdown für das verpflichtende E-Rezept |
Melanie Höhn |
29.09.2023 10:00 Uhr |
Können E-Rezepte in der Apotheke noch geändert werden und zeigt das System an, was geändert werden darf? Diese Fragen beantworteten Experten in einer Expopharm-Diskussionsrunde. / Foto: picture alliance/dpa/Reuters/Pool
Laut Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der Gematik, sind 4 Millionen eingelöste E-Rezepte ein guter Anfang, die Kurve im Verlauf der vergangenen Wochen zeige nach oben. Es sei nun drei Monate vor dem Jahreswechsel für die Apotheken an der Zeit, sich intensiv mit diesem Thema zu befassen. Seitens des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) werde eingehend mit der Industrie und der Gematik daran gearbeitet, noch bestehende Probleme zu lösen, bekräftigte Martin Weigel, Referent IT/Telematik beim DAV.
Für Patientinnen und Patienten stehen drei Einlösewege für das E-Rezept zur Verfügung: das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (EGK), ein ausgedruckter Token aus der Arztpraxis oder der volldigitale Weg über die E-Rezept-App. Letzteres soll der Zukunftsweg sein, betonte Weigel. Das rosa Rezept werde aber als Ersatzverfahren noch beibehalten, etwa für Hausbesuche, Pflegeheime, Vor-Ort-Verschreibungen oder wenn die Technik streikt, ergänzte Gematik-Produktmanager Neumann.
Können E-Rezepte in der Apotheke noch geändert werden und zeigt das System an, was geändert werden darf? In gewissem Rahmen können sie laut Neumann »geheilt« werden, etwa wenn Angaben nur leicht verändert werden müssen. Die Spielregeln des Dokumentierens und der Abrechnungsvereinbarung bleiben aber gleich, es werde nur nicht mehr auf dem Papier, sondern digital dokumentiert. Jedes EDV-Haus habe die Änderungsmöglichkeiten anders verwirklicht, ergänzte Ralf König, Vorsitzender der E-Rezept-Enthusiasten. »Das E-Rezept ist die erste Anwendung, die sehr unterschiedlich qualitativ in den Warenwirtschaften umgesetzt wurde«, sagte er. Bei einer fehlerhaften Verordnung könne der Arzt ein neues E-Rezept zuschicken oder den Ausdruck zufaxen.
Ein weiterer Diskussionspunkt war das Thema Betäubungsmittel: Diese können noch nicht als E-Rezept verordnet werden. Ende des Jahres soll laut Gematik-Produktmanager Neumann ein Konzept vorliegen, an dem die Gesellschaft aktuell zusammen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Bundesopiumstelle arbeitet. »Wir gehen davon aus, Ende nächsten Jahres eine Pilotierung zu starten, Mitte 2025 wird es dann in die Fläche gehen«, so Neumann.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.