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Expopharm-Diskussionsrunde
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Countdown für das verpflichtende E-Rezept

Ab 1. Januar 2024 soll das E-Rezept Pflicht werden. Für Apotheken sei es dringend an der Zeit, sich jetzt intensiv damit zu befassen, wie in einer Diskussionsrunde auf der Expopharm deutlich wurde. Den Apothekerinnen und Apothekern brannten außerdem dringende Fragen unter den Nägeln.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 29.09.2023  10:00 Uhr
Countdown für das verpflichtende E-Rezept

Laut Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der Gematik, sind 4 Millionen eingelöste E-Rezepte ein guter Anfang, die Kurve im Verlauf der vergangenen Wochen zeige nach oben. Es sei nun drei Monate vor dem Jahreswechsel für die Apotheken an der Zeit, sich intensiv mit diesem Thema zu befassen. Seitens des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) werde eingehend mit der Industrie und der Gematik daran gearbeitet, noch bestehende Probleme zu lösen, bekräftigte Martin Weigel, Referent IT/Telematik beim DAV.

Für Patientinnen und Patienten stehen drei Einlösewege für das E-Rezept zur Verfügung: das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (EGK), ein ausgedruckter Token aus der Arztpraxis oder der volldigitale Weg über die E-Rezept-App. Letzteres soll der Zukunftsweg sein, betonte Weigel. Das rosa Rezept werde aber als Ersatzverfahren noch beibehalten, etwa für Hausbesuche, Pflegeheime, Vor-Ort-Verschreibungen oder wenn die Technik streikt, ergänzte Gematik-Produktmanager Neumann.

Noch keine BtM-E-Rezepte

Können E-Rezepte in der Apotheke noch geändert werden und zeigt das System an, was geändert werden darf? In gewissem Rahmen können sie laut Neumann »geheilt« werden, etwa wenn Angaben nur leicht verändert werden müssen. Die Spielregeln des Dokumentierens und der Abrechnungsvereinbarung bleiben aber gleich, es werde nur nicht mehr auf dem Papier, sondern digital dokumentiert. Jedes EDV-Haus habe die Änderungsmöglichkeiten anders verwirklicht, ergänzte Ralf König, Vorsitzender der E-Rezept-Enthusiasten. »Das E-Rezept ist die erste Anwendung, die sehr unterschiedlich qualitativ in den Warenwirtschaften umgesetzt wurde«, sagte er. Bei einer fehlerhaften Verordnung könne der Arzt ein neues E-Rezept zuschicken oder den Ausdruck zufaxen.

Ein weiterer Diskussionspunkt war das Thema Betäubungsmittel: Diese können noch nicht als E-Rezept verordnet werden. Ende des Jahres soll laut Gematik-Produktmanager Neumann ein Konzept vorliegen, an dem die Gesellschaft aktuell zusammen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Bundesopiumstelle arbeitet. »Wir gehen davon aus, Ende nächsten Jahres eine Pilotierung zu starten, Mitte 2025 wird es dann in die Fläche gehen«, so Neumann.

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