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BaFin wusste seit Anfang September von Problemen bei AvP

Seit Mitte September läuft ein Insolvenzverfahren gegen den Abrechnungsdienstleister AvP. Bereits Anfang des Monats allerdings hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens auf dem Schirm. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.
Stephanie Schersch
30.09.2020  13:30 Uhr
BaFin wusste seit Anfang September von Problemen bei AvP

Die Pleite des Rechenzentrums AvP schlägt seit mehr als zwei Wochen hohe Wellen. Rund 3000 Apotheken warten deutschlandweit auf Gelder, die nicht ausgezahlt wurden und vorerst eingefroren sind. Dabei soll es um Beträge von bis zu 400.000 Euro gehen. Viele der Offizinen stecken in tiefen finanziellen Schwierigkeiten. Zuletzt hatte der Apothekerverband Nordrhein sogar vor kurzfristigen Schließung zahlreicher Betriebe gewarnt.

Die Hintergründe der Pleite sind bislang noch unklar. Die maßgeblichen Erkenntnisse soll das Insolvenzverfahren liefern, das seit dem 16. September offiziell läuft. Eingeleitet hattet es ein Sonderbeauftragter der BaFin nur einen Tag zuvor. Tatsächlich aber wusste die Aufsichtsbehörde weitaus früher über die Unregelmäßigkeiten bei der AvP Deutschland GmbH Bescheid. So habe die BaFin bereits am 5. September von möglichen Zahlungsschwierigkeiten und der damit drohenden Insolvenzgefahr erfahren, wie aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervorgeht, das der PZ vorliegt. Darin beschreibt BMF-Staatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD) chronologisch das Vorgehen der BaFin im Fall AvP. Hintergrund ist eine Anfrage des Vizevorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion Christian Dürr.

Nach fünf Tagen leitete die BaFin konkrete Schritte ein

Auf Grundlage der Liquiditätsplanung des Rechenzentrums sei der BaFin am 9. September bekannt gewesen, »dass zum 11.September 2020 akute Zahlungsschwierigkeiten des Instituts zu befürchten waren«, schreibt Ryglewski. Die BaFin sei daraufhin in einen engen Austausch mit AvP eingetreten. Am 10. September schließlich habe die Aufsichtsbehörde konkrete Schritte gegenüber der Geschäftsleitung angeordnet. Im Kern ging es dabei um Vorgaben, die im sogenannten Gesetz über das Kreditwesen in § 46 Absatz 1 geregelt sind. Demnach durfte AvP ab sofort unter anderem keine Gelder mehr auszahlen. Zur Überwachung der Maßnahmen hat die BaFin Ryglewski zufolge noch am selben Tag einen Sonderbeauftragten der Deutschen Bundesbank bestellt, der am 11. September schließlich seine Arbeit in den Geschäftsräumen von AvP aufnahm.

Allerdings hatte sich das Rechenzentrum offenbar nicht an die Vorgaben gehalten. So habe die BaFin noch am 11. September erfahren »dass es trotz ihrer Anordnung zu erheblichen Auszahlungen gekommen war«, wie das BMF schreibt. Trotzdem dauerte es demnach weitere drei Tage bis die Aufsicht die nächsten Schritte einleitete. Am 14. September habe sie einen sogenannten starken Sonderbeauftragten als alleinigen Geschäftsführer eingesetzt, der am 15. September schließlich den Insolvenzantrag gestellt habe. Am gleichen Tag habe die BaFin zudem die Staatsanwaltschaft über die erfolgten Auszahlungen informiert, so Ryglewski. Schließlich eröffnete das Amtsgericht Düsseldorf am 16. September 2020 das Insolvenzverfahren.

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