| Sven Siebenand |
| 18.01.2026 21:34 Uhr |
Lobend hob Hoffmann hervor, dass der Berufsstand mit dem ApoVWG eine neue Form der politischen Wertschätzung erfahre. Vorgesehen sei eine erhebliche Erweiterung des Leistungsspektrums: von präventiven Angeboten wie der Messung von Risikofaktoren und Kurzinterventionen bei tabakassoziierten Erkrankungen über ein erweitertes Medikationsmanagement bis hin zur Schulung von Injektionstechniken. Hinzu kommen die Ausweitung des Impfangebots, patientennahe Schnelltests und in definierten Fällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne erneute ärztliche Verordnung.
All diese Leistungen verfolgen ein gemeinsames Ziel: Prävention stärken, Therapietreue verbessern und Patientinnen und Patienten kontinuierlich begleiten. Damit entwickelt sich die Vor-Ort-Apotheke perspektivisch zu einem hochqualifizierten Gesundheitszentrum der Primärversorgung. Hoffmann: »Das ist eine einmalige Chance, die wir unbedingt ergreifen sollten.«
Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die heilberufliche Verantwortung klar verankert bleibt. Die persönliche und fachliche Leitung einer Apotheke müsse weiterhin Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten sein. Mit Blick unter anderem auf die Arzneimitteltherapiesicherheit könne diese Verantwortung auch nicht zeitweise durch eine andere Berufsgruppe wahrgenommen werden. Das sehe übrigens auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates so. »Hoffen wir, dass das Bundesgesundheitsministerium das nun auch hört«, betonte Hoffmann.
Mit Blick auf die Erweiterung des Leistungsangebots von Apotheken sei es seines Erachtens selbstverständlich, dass regelmäßig die fachliche Basis erneuert werden müsse – und das auch nachgewiesen werden kann. »Wir haben die Diskussion innerhalb der Bundesapothekerkammer gestartet, ob die Apothekerkammern regelmäßige Nachweise der Fortbildung in einem gewissen Umfang einfordern sollen«, sagte Hoffmann.
Was die Ausbildung angehe, so sei man hinsichtlich einer neuen Approbationsordnung im vergangenen Jahr leider noch nicht wesentlich vorangekommen, da das Bundesgesundheitsministerium die Apothekenreform prioritär behandelt und sich erst danach mit der Novellierung der Approbationsordnung befassen will. Hoffmann: »Natürlich müssen auch die neuen apothekerlichen Aufgaben Eingang in eine novellierte Ausbildungsordnung finden, wenn sie – wie im Reformgesetz vorgesehen – kommen.« Man brauche neben dem modernen Berufsbild schließlich auch die dazu passende moderne Ausbildung, um attraktiv für den Nachwuchs zu bleiben.