| Sven Siebenand |
| 18.01.2026 21:34 Uhr |
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, eröffnete den Fortbildungskongress Pharmacon in Schladmimg mit einer politischen Rede. / © PZ/Alois Müller
Fakten wie die alternde Bevölkerung, zunehmende Multimorbidität, komplexe Arzneimitteltherapien und anhaltende Lieferengpässe erhöhen den Bedarf an pharmazeutischer Beratung und Begleitung. Gleichzeitig schrumpft die Apothekenlandschaft weiter. Diese Entwicklung ist für Hoffmann kein Zufall, sondern Ausdruck eines Systems, das über Jahre auf Verschleiß gefahren wurde.
Der Koalitionsvertrag der amtierenden Regierung wurde dem BAK-Präsidenten zufolge von der Apothekerschaft als Signal des Aufbruchs verstanden. Nach Jahren des Stillstands schien eine politische Richtungsentscheidung zugunsten einer stabilen, wohnortnahen Arzneimittelversorgung gemacht. Entsprechend groß war die Hoffnung, dass zentrale Zusagen – allen voran die Anpassung des Apothekenhonorars – zeitnah umgesetzt würden.
Umso ernüchternder fiel der Blick auf die bisherigen Entwürfe zur Apothekenreform aus: Die angekündigte Erhöhung des Fixhonorars von 8,35 auf 9,50 Euro bleibt weiterhin aus. Hoffmann: »Apotheken vor Ort sind kein Kostenfaktor, sie sind Stabilisatoren. Sie entlasten das Gesundheitssystem. Deshalb werden wir auch weiterhin klar und nachdrücklich die finanziellen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag von der Politik einfordern.«
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) enthalte aber auch einige echte Chancen für den Berufsstand. Erstmals seit Langem nehme ein Gesetz das Wort »Weiterentwicklung« ernst und rücke die Versorgungsfunktion der Apotheken in den Mittelpunkt. Das ApoVWG erkenne Apotheken als integralen Bestandteil der Daseinsvorsorge an – nicht lediglich als Ausgabestellen für Arzneimittel.
Zentral ist dabei laut Hoffmann der Paradigmenwechsel von der Mengen- hin zur Leistungsorientierung. Der Apotheker erinnerte daran, dass der Gesetzgeber mit der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen eine strukturelle Grundlage dafür geschaffen hat. Die aktuell bereitgestellten 150 Millionen Euro pro Jahr seien ein wichtiges Signal, könnten aber nur ein Anfang sein. »Wenn diese Leistungen politisch gewollt sind, dann müssen sie dauerhaft auskömmlich und bürokratiearm vergütet werden.«
Apropos Bürokratie: Ein weiterer Anspruch des Gesetzes ist der Bürokratieabbau. In der Praxis zeige sich aber, dass gute Absichten allein nicht ausreichen, so der BAK-Präsident. Neue Leistungen dürften nicht mit zusätzlichen Dokumentationspflichten überfrachtet werden, die keinen Mehrwert für die Versorgungsqualität bieten.