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Forderung von Verbänden

Cannabis soll kein Betäubunsmittel mehr sein

Wenn Cannabis bald als Genussdroge legal verfügbar wird, welchen Sinn hat es dann noch, Medizinalcannabis als Betäubungsmittel (BtM) einzustufen? Keinen, sagen mehrere Interessensverbände und fordern eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben.
Annette Rößler
24.05.2023  18:00 Uhr

Die Pläne zur Legalisierung von Cannabis als Genussdroge konkretisieren sich. Gleichzeitig ist die Verordnung von Cannabisprodukten auf Rezept auch nach dem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im März noch an gewisse Bedingungen geknüpft. Befürworter eines möglichst schrankenlosen Zugangs zu Cannabis als Medizin halten diese Hürden für zu hoch.

»In Anbetracht der Legalisierungsbestrebungen der Bundesregierung und der damit verbundenen regulativen Änderungen«, wie es in einer Pressemitteilung heißt, haben sich daher acht Interessensverbände mit Cannabisbezug zusammengetan und ein gemeinsames Positionspapier verfasst. Die Verbände fordern darin eine Novelle des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes und geben der Bundesregierung gleich konkrete Handlungsempfehlungen dazu, wie diese aussehen könnte. Die Kernforderungen lauten:

  • Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln soll abgeschafft oder angepasst werden.
  • Medizinalcannabis soll aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen werden.
  • Der rechtlichen Rahmen für Cannabisarzneimittel soll bundesweit vereinheitlicht und angewendet werden.
  • Die nationale Förderung von Forschungsvorhaben für Cannabis-Therapien soll ausgebaut werden.
  • Flächendeckend und vorrangig soll die Versorgung von Patienten mit qualitätsgesicherten Cannabisarzneimitteln sichergestellt werden.

Unterzeichner dieser teilweise doch recht weitreichenden Forderungen sind die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), die Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft (DMCG), der Interdisziplinäre Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner (IABSP), das Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM) und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA).

Für den VCA unterstrich Dr. Christiane Neubaur noch einmal besonders die Notwendigkeit einer Qualitätskontrolle: »Der VCA setzt sich für die Festlegung einer bundesweit anerkannten Identitätsprüfung von Medizinalcannabis ein sowie für eine klare und einheitliche Festlegung der mikrobiellen Qualitätsanforderungen von Medizinalcannabisblüten zum Schutze der Patientinnen und Patienten.«

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