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Erster Gesetzentwurf noch im April

Cannabis künftig in Clubs erhältlich

Künftig sollen »Cannabis-Clubs« bis zu 25 Gramm Genusscannabis am Tag und bis zu 50 Gramm im Monat an Erwachsene abgeben dürfen. Zudem sollen Über-18-Jährige in einem regionalen Modellprojekt die Droge in lizenzierten Fachgeschäften erwerben können. Das sehen Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells der Bundesregierung vor. Ob das Genusscannabis in Zukunft auch in Apotheken erhältlich sein soll, blieb offen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 13.04.2023  10:00 Uhr

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP noch verabredet, die «kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften« einzuführen. Im Oktober vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) in einem Eckpunktepapier Vorschläge dazu vorgestellt. Da die EU-Kommission dem ersten Eckpunktepapier eine Absage erteilte, mussten die fünf beteiligten Bundesministerien die Pläne jedoch weiterentwickeln. Der ursprünglich geplante freie Verkauf von Cannabis für Erwachsene in Fachgeschäften ist damit vorerst vom Tisch. Am gestrigen Mittwoch stellten Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vor.

Der Plan besteht demnach nun aus zwei Schritten. In der »schnellen Säule« sollen nicht gewinnorientierte Vereinigungen – sogenannte Cannabis-Clubs – das Genusscannabis anbauen dürfen. Der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen soll ebenfalls straffrei sein. Erwachsene sollen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und bis zu 50 Gramm pro Monat legal besitzen und konsumieren dürfen. »Der Gesetzentwurf zu dieser ersten Säule kommt noch im April«, kündigte Lauterbach in der Bundespressekonferenz an.

Abgabe in Apotheken »nicht ausgeschlossen«

In einem zweiten Schritt soll über eine Dauer von fünf Jahren in Modellregionen der freie Verkauf in lizenzierten Geschäften wissenschaftlich erprobt werden. Konkrete Vorschläge dazu würden nach der Sommerpause präsentiert. Ob Cannabis zu Genusszwecken künftig auch in Apotheken abgegeben werden kann und soll, blieb offen. Auf die Frage, ob es sich bei den lizenzierten Geschäften auch um Apotheken handeln könne, sagte Lauterbach: »Das schließen wir nicht aus.« Im ersten Eckpunktepapier hieß es noch, die Abgabe sei in lizenzierten Fachgeschäften geplant, gegebenenfalls auch in Apotheken.

Beide Minister betonten, dass die Ampelkoalition Cannabis zu Genusszwecken weiterhin legalisieren wolle. »Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert«, sagte Lauterbach. Bundesweit hätten die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz seit 2011 jedes Jahr zugenommen. »Wir versuchen, das Problem zu lösen«, so der Gesundheitsminister. Er betonte, dass alle Sicherheitsziele aus dem ersten Eckpunktepapier in das zweite Papier übernommen worden seien. Ziel sei es unter anderem, Jugendliche besser zu schützen, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Verunreinigungen zu verhindern sowie Polizei und Justiz zu entlasten. »Der Schwarzmarkt wird sich schwarzärgern«, formulierte Özdemir. Es gehe um eine kontrollierte Abgabe von Cannabis »in klaren Grenzen« mit Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.

Im Einzelnen sieht das »Club Anbau & Regional-Modell« folgende Inhalte vor:

1. Säule: Anbau und Abgabe in »Cannabis-Clubs«

Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen – sogenannte Cannabis-Clubs - sollen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken. Mitarbeitende der Vereinigungen dürfen beim Anbau mitwirken, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen. 

Ein »Cannabis-Club« darf höchstens 500 Mitglieder haben. Die Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Clubs erhalten die Pflicht, das Mindestalter zu kontrollieren. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist nicht erlaubt.

Den Clubs soll ermöglicht werden, Saatgut für den Anbau zu erwerben. Die Importmöglichkeit von Saatgut aus Drittstaaten wird geprüft. Sie müssen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau Qualitätsvorgaben einhalten. Verboten sind insbesondere Zusatzstoffe oder Beimengungen.

Das geerntete Cannabis (Blüten) darf ausschließlich an Mitglieder abgegeben werden. Als Höchstmengen pro Mitglied sollen erlaubt sein: maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag, 50 Gramm pro Monat, 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat. An Heranwachsende unter 21 Jahren sollen höchstens 30 Gramm im Monat abgegeben werden dürfen. Für Heranwachsende soll auch noch eine Obergrenze für den zulässigen THC-Gehalt festgelegt werden.

Die Landesbehörden sollen die Cannabis-Clubs zulassen und überwachen. Kontrolliert werden soll unter anderem die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben. Anbau- und Erntemengen sollen auf die Deckung des Bedarfs ausgerichtet sein. Es gibt den Plänen zufolge Berichts- und Dokumentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen. Der Im- oder Export des Genusscannabis bleibt demnach verboten. Bei mehrfachen Verstößen gegen Vorgaben sollen Sanktionen wie Bußgelder, Zulassungsentzug beziehungsweise Geld- und Freiheitsstrafen möglich sein.

2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

Die zweite Säule setzt im nächsten Schritt auf dem Weg zu einer bundesweiten Regelung die weiteren Ansätze aus dem Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell um. Demnach soll Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden. Damit sollen die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.

Das Projekt soll 5 Jahre ab eingerichteter Lieferkette laufen. Es soll auf bestimmte Kreise oder Städte in mehreren Bundesländern begrenzt werden. Wo, ist derzeit noch unklar.

Geprüft werden soll, ob die Abgabe von Edibles – also Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis – zugelassen werden soll. Dabei sollen Vorschriften zum Jugendschutz streng gewahrt bleiben.

Das Modellprojekt soll wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Die Erkenntnisse sollen den europäischen Partnern und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden. Dem Modellvorhaben muss die EU-Kommission zustimmen.

Beide Säulen sollen in konkrete Gesetzentwürfe einfließen. Parallel will die Bundesregierung bei den europäischen Partnern für ihre Pläne werben. »Wir wollen in Brüssel Mehrheiten organisieren«, kündigte Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir an. Ziel sei, mittelfristig den EU-Rechtsrahmen zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln.

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