Cannabis im Aufwind? |
Theo Dingermann |
16.09.2025 17:38 Uhr |
Dr. Christiane Neubaur ist Apothekerin und Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA). Sie sprach in der Pharma-World bei der Expopharm auch über unerwünschte Folgen der Entlassung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz. / © PZ/Alois Müller
Seit dem 1. April 2024 gilt Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM), entsprechende Verordnungen müssen daher nicht mehr auf BtM-Rezept ausgestellt sein. Seitdem fällt unter anderem auf, dass eine Vielzahl neuer telemedizinischer Plattformen, die Cannabis verschreiben, gewissermaßen wie Pilze aus dem Boden schießen. Inzwischen bieten diesen fragwürdigen Dienst mehr als 40 Plattformen an.
»Prinzipiell kann Telemedizin sinnvoll und notwendig sein«, sagte Neubauer. Allerdings sei die Praxis von manchen dieser Plattformen, die Rezepte lediglich auf Basis von Fragebögen auszustellen, nicht nur inakzeptabel, sondern auch am Rande der Legalität. Denn dieses Vorgehen widerspreche den Vorgaben der Musterberufsordnung und stelle weder eine seriöse ärztliche Behandlung noch eine rechtlich einwandfreie Verschreibung dar. Um Apotheken rechtlich abzusichern, hat der VCA ein Gutachten erstellen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass vor allem direkte Kooperationsverträge mit fragwürdigen Anbietern für Apotheken beträchtliche Risiken bergen.
Aber nicht nur hier lägen Fallstricke für die Apotheken, so Neubauer. So sei es beim Umgang mit Cannabisblüten besonders wichtig, die Qualitätszertifikate sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich mikrobiologischer Belastungen. »Denn leider sei ist unter anderem eine Folge der vielfach zu Niedrichstpreisen angebotenen Blüten, dass diese mikrobiologisch verunreinigt sind.« Dies könne besonders für immunsupprimierte Patientinnen und Patienten gefährlich sein.
Um das notwendige Fachwissen zu bündeln und versorgende Apotheker entsprechend zu schulen, hat der Verband die VCA-Akademie gegründet, die durch praxisnahe Fortbildungen Apotheken qualifiziert und die erworbene Kompetenz auch durch ein Sigel sichtbar macht.