Cannabis-Freigabe soll Justiz entlasten |
Das Gesundheitsministerium erhofft sich von der geplanten Cannabis-Legalisierung Kosteneinsparungen bei der Strafverfolgung sowie in Gerichten und Gefängnissen. / Foto: Adobe Stock/Syda Productions
Den Referentenentwurf eines »Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften«, kurz Cannabis-Gesetz, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Donnerstag an die Länder, Behörden und Verbände geschickt. Diese haben nun bis zum 24. Juli Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Vom ersten Gesetzentwurf, der im Mai bekannt geworden war, unterscheidet sich der aktuelle Entwurf nur wenig. Weiterhin ist geplant, dass nicht kommerzielle Anbauvereinigungen Cannabis legal anbauen und in begrenzter Menge an ihre erwachsenen Mitglieder abgeben dürfen. Einen freien Verkauf der Droge in lizenzierten Geschäften, gegebenenfalls auch in Apotheken, soll es nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt in Modellregionen erprobt werden. Dazu will das BMG nach der Sommerpause einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen.
Ziel des Cannabis-Gesetzes ist laut Entwurf unter anderem, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. »Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsum-Cannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden«, heißt es.
Infolge der kontrollierten Cannabis-Freigabe rechnet das Ministerium laut Entwurf mit »jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen Euro, bei Gerichten in Höhe von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro«.
Das BMG geht davon aus, dass in den Anbauvereinigungen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen werden, die der Sozialversicherung zugutekämen. Zudem erhielten Bund, Ländern und Kommunen zusätzliche Lohnsteuereinnahmen.
Dem stünden laut Entwurf zwischen 2024 und 2027 Ausgaben für den Bundeshaushalt in Höhe von einer Million Euro jährlich für die Evaluation gegenüber. Für Angebote zur Information, Aufklärung und Prävention veranschlagt das BMG für 2024 einmalige Kosten von sechs Millionen Euro sowie von zwei Millionen Euro in den Folgejahren.