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Erster Gesetzentwurf
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Cannabis-Abgabe in Apotheken vorerst nicht geplant

In Deutschland sollen künftig nicht gewinnorientierte Vereine Cannabis anbauen und bis zu 50 Gramm im Monat an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Das sieht ein noch nicht abgestimmter Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Eine Abgabe des Genusscannabis in Apotheken ist vorerst nicht vorgesehen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 09.05.2023  16:00 Uhr
Clubs müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen

Clubs müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen

Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Räume und Grundstücke der Clubs, in oder auf denen Cannabis gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden. Gewächshäuser brauchen demnach einen Sichtschutz.

Der Gesetzentwurf enthält auch umfangreiche Vorgaben zur Qualitätssicherung. Demnach müssen die Clubs sicherstellen, dass sie Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände einhalten. Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben. Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

Die Clubs dürfen das Cannabis laut Gesetzentwurf nur an Mitglieder abgeben. Erlaubt sind demnach maximal 50 Gramm im Monat. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.

Abgabe an Jugendliche bleibt verboten

Um den Jugendschutz zu gewährleisten, soll die Abgabe von Cannabis an Unter-18-Jährige verboten bleiben. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendämter bei Verstößen die Teilnahme an »Frühinterventionsprogrammen« anordnen können. Jugendliche dürfen auch keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs bekommen. Mitglieder unter 21  dürfen nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.

Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein darf. Es bleibt im Gesetzentwurf auch dabei, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen.

Den Gesetzentwurf stimmt das Bundesgesundheitsministerium nun noch regierungsintern ab. Sobald die interne Abstimmung abgeschlossen ist, werden üblicherweise die mit dem Thema befassten Verbände informiert und angehört. Anschließend muss das Bundeskabinett dem Entwurf zustimmen, bevor der Bundestag über das Vorhaben berät. Das Gesetz ist den Plänen zufolge nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.

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