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DAC/NRF-Rezepturtipp

Cannabidiol-Lösung 400 mg/ml nicht im Kühlschrank aufbewahren

Bereits seit 2015 enthält das DAC/NRF eine Rezepturvorschrift für Ölige Cannabidiol-Lösung in verschiedenen Konzentrationen. Das NRF weist darauf hin, dass es in der höchsten Konzentration zu Auskristallisierungen bei Lagerung im Kühlschrank kommen kann.
PZ
05.01.2023  14:30 Uhr

Die NRF-Rezepturvorschrift 22.10 zur Öligen Cannabidiol-Lösung umfasst inzwischen die Konzentrationen 50 bis 400 mg je Milliliter. Die CBD-Rezeptur ist unter anderem gedacht für Patienten mit bestimmten Epilepsieformen (Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom) und multipler Sklerose, Ärzte verordnen sie mitunter aber auch individuell in anderen Indikationen.

Cannabidiol ist in Wasser praktisch unlöslich und in Ethanol und fetten Ölen gut löslich. Die Lösung nach NRF 22.10. enthält Mittelkettigen Triglyceride. »Der Wirkstoff löst sich in allen Konzentrationsstufen vollständig darin, allerdings kristallisiert er bei Lagerung im Kühlschank aus der Öligen Cannabidiol-Lösung 400 mg/mL aus«, informiert das DAC/NRF in seinem aktuellen Rezepturtipp. Das CBD könne selbst durch starke Wärmeanwendung nicht wieder in Lösung gebracht werden.

»Deshalb ist speziell für diese Konzentrationsstufe die Aufbewahrung bei 15 bis 25 °C vorgeschrieben, die anderen Lösungen werden aus Stabilitätsgründen vor Anbruch im Kühlschrank gelagert«, rät das DAC/NRF. Die Aufbewahrung nach Anbruch erfolge dann bei Raumtemperatur.

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