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Geplante Vertretungsbefugnis
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BVpta pocht auf neue Qualifikationsstufe

Ohne verpflichtende Weiterbildung soll es nach Meinung des Bundesverbands PTA (BVpta) keine PTA-Vertretungsbefugnis geben. In seiner Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) schlägt der Verband eine »Pharmazie-Assistenz« vor.
AutorKontaktPZ
Datum 03.03.2026  14:00 Uhr

Keine Leitungsbefugnis

Der Referentenentwurf habe vorgesehen, PTA nach einer zweijährigen Fortbildung eine befristete Befähigung zur Leitungsvertretung zu ermöglichen. Dies hätte das Berufsbild gestärkt und dem Fachkräftemangel entgegenwirken können, meint der BVpta. Die jetzige Regelung hingegen verlagere Verantwortung ohne klare Qualifikationsvorgaben in bestehende Arbeitsverhältnisse und berge damit Risiken. Ohne Weiterbildungserfordernis würden PTA zudem »zu ›billigen‹  Ersatzkräften degradiert«. 

Mit der neuen Vertretungsbefugnis dürfe keine Leitungsbefugnis und kein Übergang von Inhaberrechten einhergehen, stellt der BVpta fest. Dass die Vertretungsregelung nicht als »Schlupfloch« für Fremdbesitz oder Kettenstrukturen genutzt werden kann, müsse zudem gesetzlich sichergestellt werden.

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