Bundesweit einheitliche Hilfsmittelversorgung in Apotheken |
Ev Tebroke |
30.08.2023 12:30 Uhr |
Für die Versicherten dürfte die Neuregelung bewirken, dass sie künftig schneller an die benötigten Hilfsmittel kommen, da das Prozedere des Kostenvoranschlags zwischen Apotheken und Kassen wegfällt. »Fast alle vertraglich geregelten Hilfsmittel können ohne Genehmigung sofort an die Versicherten abgegeben und gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden«, informiert der DAV. Zudem sei auch ein vereinfachtes Verfahren zur Erstellung und Übermittlung der Teilnehmerlisten an eine zentrale Stelle der Betriebskrankenkassen vereinbart worden, ebenso wie ein praxisgerechtes Beanstandungsverfahren.
Das vereinfachte, papierlose Vertragsmanagement wurde nach BKK-Angaben durch ein neues Online-Portal zum Beitrittsmanagement ermöglicht, entwickelt von den Vertragspartner GWQ ServicePlus und spectrumK. Dadurch entfallen demnach sowohl für die Kassen als auch für die Apotheker vielfältige Administrations- und Abwicklungsaufgaben.
Die Apothekerschaft setzt sich derweil für einen bundeseinheitlichen Hilfsmittelversorgungsvertrag ein, der für alle Kassen gilt. In einem Leitantrag zum diesjährigen DAT in Düsseldorf fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker die Regierung auf, entsprechende gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. »Die Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ist durch zahlreiche Hilfsmittellieferverträge organisiert. Die bestehende Vertragspluralität macht es sowohl Leistungserbringern als auch Krankenkassen immer schwerer, den Überblick zu bewahren«, heißt es in der Begründung zum Antrag.
Die Lösung: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der DAV sollen verpflichtet werden, »einen für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Hilfsmittelversorgungsvertrag zu verhandeln, der bundesweit Geltung beansprucht und eine unbürokratische und für die Apotheken auskömmliche Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ermöglicht«, wie es in dem Leitantrag heißt.
Dabei sollte eine einheitliche, offene und kostenfreie Schnittstelle für die Abwicklung des elektronischen Kostenvoranschlags im Rahmen der Hilfsmittelversorgung enthalten sein. Und um die unmittelbare Anwendung der Arzneimittel zu ermöglichen, fordern die Apotheken »eine prinzipielle Genehmigungsfreiheit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die Anwendung von ärztlich verordneten Arzneimitteln erforderlich sind«. Sprich, die bislang erforderliche Abwicklung eines Kostenvoranschlags zwischen Apotheken und Kassen soll entfallen.
So gesehen sieht die nun ab 1. September startende Regelung zwischen DAV und BKK wie eine Blaupause aus.