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Vertrag zwischen BKK und DAV 

Bundesweit einheitliche  Hilfsmittelversorgung in Apotheken

Das Vertragsdickicht in der Hilfsmittelversorgung lichtet sich etwas. Zumindest Versicherte der Betriebskrankenkassen (BKK) können künftig in den Apotheken einfacher versorgt werden. Grund ist ein bundesweit geltender Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem BKK-Dachverband, der am 1. September startet.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 30.08.2023  12:30 Uhr
Bundesweit einheitliche  Hilfsmittelversorgung in Apotheken

Die Hilfsmittelversorgung ist für Apotheken ein leidiges Thema. Ein Flickenteppich aus Einzelverträgen auf Landesebene, diverser Gemeinschaftsunternehmen und kasseneigener Verträge macht die Abgabe von Inhalatoren, Diabetikerbedarf, Inkontinenzhilfen und Co. tagtäglich in den Apotheken zu einem bürokratischen Kraftakt. Der Ruf nach einem bundeseinheitlich geltenden Vertrag zur Hilfsmittelversorgung ist daher auch Gegenstand eines Leitantrags auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT). Mit den Betriebskrankenkassen (BKK) scheint der Bürokratie-Dschungel bei der Hilfsmittelabgabe nun zumindest ein Ende zu haben.

Bundesweit einheitliche Preise 

BKK-Versicherte dürften künftig einfacher mit Hilfsmitteln versorgt werden können. Grund ist ein bundesweit gültiger Vertrag auf den sich der DAV mit dem BKK-Dachverband geeinigt hat. Wie die beiden Vertragspartner heute unabhängig voneinander mitteilten, gelten ab 1. September bei der Abgabe von Hilfsmitteln einheitliche Vergütungen für die Apotheken.

Durch den neuen Vertrag werden demnach die vielfältigen Einzelverträge abgelöst und vereinheitlicht. Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann freut sich: »Gemeinsam mit den Betriebskrankenkassen hatten wir das Ziel, den bisherigen Flickenteppich von mehr als 20 verschiedenen, regionalen Verträgen abzulösen und eine gleichmäßige, einheitliche und unkompliziertere Versorgung für die Versicherten zu gestalten.« Es sei zudem gelungen, den Apotheken einen richtungsweisenden Vertrag für die Versorgung mit apothekenrelevanten Hilfsmitteln anzubieten. »Ein deutlicher Erfolg der Selbstverwaltung«, wie Hubmann betonte. Laut DAV wurden zudem bei den wichtigen apothekenrelevanten Hilfsmitteln allgemeine Aufschlagsregelungen vereinbart, »um der volatilen Marktlage gerecht zu werden und angemessen auf die aktuellen Preissteigerungen zu reagieren«. Die vereinbarte Produktliste enthält nach Angaben der BKK die gängigen Produktgruppen und ermöglicht eine deutliche Reduzierung der rund 150.000 Kostenvoranschläge pro Jahr.

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