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Gesundheitsschutz

Bundesverfassungsgericht billigt Corona-Notbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat die mit der sogenannten »Bundesnotbremse« eingeführten Maßnahmen als verfassungskonform erklärt. Mehrere Klägerinnen und Kläger hatten sich zunächst in Eilanträgen und später im Hauptsacheverfahren beschwert, unter anderem über Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Die Karlsruher Richter verweisen aber auf den Gesundheitsschutz, der Grundrechtseingriffe rechtfertigt.
PZ
30.11.2021  10:16 Uhr

Mehr als 8500 Klägerinnen und Kläger

In einem zweiten Verfahren wiesen die Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. Gleichzeitig erkannten sie erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an.

Bis zur zweiten Augusthälfte waren beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen - teilweise gemeinschaftlich eingereicht, so dass es mehr als 8500 Klägerinnen und Kläger gab, wie das Gericht damals mitteilte.

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