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Rechtsgutachten
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Bundestagsjuristen sehen »Überwachungslücke« im EU-Versand

Mitten in die politische Diskussion rund um das Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) kracht nun ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Darin bemängeln die Juristen, dass die EU-Versender Doc Morris & Co. derzeit weder von deutschen noch von niederländischen Behörden ordentlich überwacht werden. Es bestehe eine »Überwachungslücke«, heißt es.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 15.09.2020  13:10 Uhr

Vorgaben in den Niederlanden nicht vergleichbar

Die Gutachter bewezweifeln jedoch, dass die in den Niederlanden geltenden Regulierungen mit den Standards in Deutschland vergleichbar sind. Wörtlich erklären sie in ihrem Gutachten: »Größeren Sicherheitsbedenken unterliegen dagegen die Regelungen in den Niederlanden. Legt man lediglich das geschriebene Recht zugrunde, ist festzustellen, dass die dortigen gesetzlichen Vorschriften zum Arzneimittelversand den deutschen Regelungen nicht entsprechen, da das niederländische Recht keine dem deutschen Recht vergleichbaren Sicherheitsstandards und -konzepte vorsieht.« Zur Begründung heißt es weiter, dass in den Niederlanden auch ohne eine Apotheke im Hintergrund ein Versandhandel betrieben werden kann. Bekanntermaßen gilt in Deutschland genau das Gegenteil.

Schließlich bemängelt der Wissenschaftliche Dienst ausdrücklich, dass die großen EU-Versender weder von deutschen noch von den Behörden in ihrem Land ausreichend kontrolliert werden. »Eine Überwachung ausländischer Apotheken in Bezug auf die Einhaltung deutscher Vorschriften existiert de facto nicht«, so die Schlussfolgerung der Juristen. Denn die deutschen Behörden könnten nur die Einhaltung des deutschen rechts in Deutschland überwachen, gleiches gilt für die Behörden in anderen Ländern.

Gutachter sehen eine systemimmanente Überwachungslücke

Eventuelle Verstöße gegen das deutsche Apothekenrecht könnten daher nur in Gerichtsverfahren geklärt werden, heißt es weiter. Es sei zwar nicht davon auszugehen, dass sich die EU-Versender der Überwachung aktiv entziehen. Allerdings: »Eine Überwachung der in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen findet weder von deutscher noch vonseiten eines EU-Mitgliedstaates statt. Diesbezüglich besteht eine systemimmanente Überwachungslücke.«

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