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Abstimmung

Bundestag verabschiedet PDSG

Der Bundestag hat am Freitag das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verabschiedet. Zwar hat der Gesetzgeber viele Forderungen der Apotheker berücksichtigt, erfolglos blieb jedoch eine Nachbesserung bei der technischen Umsetzung des Makelverbots. Darauf hatte die ABDA bis zuletzt gepocht.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 03.07.2020  12:00 Uhr

Am Freitag, und damit innerhalb der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause, verabschiedete die Große Koalition das PDSG. Im Anschluss an die zweite und dritte Lesung des Gesetzes beschloss der Bundestag am frühen Nachmittag die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das PDSG regelt unter anderem die Details zur Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) und des E-Rezepts.

Ab 1. Januar 2022 wird die elektronische Verordnung von Arzneimitteln per E-Rezept verpflichtend. Ursprünglich hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) beabsichtigt, über eine eigene DAV-Web-App einen bundesweit einheitlichen Standard für den Transfer von E-Rezepten zu etablieren. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah aber eine zentrale App der Gematik vor. 

Was die EPA betrifft, so müssen die Krankenkassen ihren Patienten diese ab 2021 anbieten. Ab 2022 haben sie zudem den Anspruch, dass die Ärzte ihre Daten dort eintragen. Eigenverantwortlich kann jeder Versicherte dann entscheiden, wer die Daten in der Akte einsehen kann. Ab 2023 können Patienten ihre Akte und somit ihre Gesundheitsdaten außerdem der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen. Die Nutzung der EPA bleibt im Gegensatz zum E-Rezept freiwillig. Aufgaben im Zusammenhang mit der EPA können grundsätzlich auch von pharmazeutischem Personal  übernommen werden.

Im Vergleich zum Kabinettsentwurf änderte sich zuletzt nicht mehr viel. Spahn berücksichtigte viele Forderungen der Apotheker, insbesondere die Makel- und Zuweisungsverbote sind darin umfassend geregelt. Eine Ausnahme der freien Apothekenwahl gilt aber für gesetzlich vorgesehene Rechtsgeschäfte und Absprachen. Gemeint sind damit insbesondere Verträge, die Apotheken mit Heimen abschließen.

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