Bundestag setzt Enquete-Kommission ein |
In der vorigen Wahlperiode, gleich nach der akuten Krise, kam eine Auswertung der Schutzmaßnahmen mit Masken, Tests und Schließungen auf Bundesebene nicht zustande. Diskutiert wurde etwa über einen Bürgerrat, die Ampel-Koalition einigte sich aber nicht. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnte eine Aufarbeitung an: »Das, was wir nicht offen ansprechen, nährt einfach nur Verschwörungstheorien und neues Misstrauen.« Union und SPD vereinbarten dann im Koalitionsvertrag eine Enquete-Kommission. Sie ist ein Format für große, komplexe Themen. Das französische Wort »enquête« bedeutet Untersuchung.
Der Kommission sollen 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige angehören. Als Vorsitzende ist die CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann nominiert. Die Union kann fünf Abgeordnete benennen, AfD und SPD jeweils drei, die Grünen zwei und die Linke einen Abgeordneten. Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen benannt werden – mit angemessener Beteiligung von Ländern und Kommunen und ausgewogener Vertretung der Wissenschaftsdisziplinen und Gesellschaftsbereiche. Kommt kein Einvernehmen zustande, sollen die Fraktionen die Experten wie nach dem Abgeordneten-Schlüssel benennen.
Beleuchtet werden soll eine Reihe von Aspekten:
Die Kommission soll öffentliche Anhörungen von Experten, Interessenvertretern und Betroffenen abhalten und Gutachten einholen können. Perspektiven und Erfahrungen von Bürgern könnten »insbesondere durch öffentliche Formate einbezogen werden«, heißt es im Antrag. Auch eine »altersgerechte Befragung« von Kindern und Jugendlichen ist möglich. Die »laufende Erkenntnisgewinnung« und Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden – mit Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Informationen.
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