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Grundgesetzänderung

Bundestag macht Weg für Milliardenpaket frei

Der alte Bundestag kam heute ein letztes Mal für eine historische Abstimmung über ein Milliardenpaket für Verteidigung und Infrastruktur zusammen. Nach mehrstündiger, teils hitziger Aussprache machten die Abgeordneten den Weg für das Vorhaben frei. 
Cornelia Dölger
18.03.2025  16:14 Uhr
Bundestag macht Weg für Milliardenpaket frei

Noch bevor sie überhaupt zustande gekommen ist, musste sich die Koalition aus Union und SPD heute im alten Bundestag bewähren: Um ihr schuldenfinanziertes Milliardenpaket für Verteidigung und Infrastruktur unter Dach und Fach zu bekommen, brauchte es eine Änderung des Grundgesetzes, der eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag zustimmen musste. Schwarz-Rot brauchte dafür das Ja der Grünen, die auf den letzten Metern mehr Klimaschutz und erweiterte Verteidigungsausgaben in das Gesetzespaket hineinverhandelt hatten.

Bis zuletzt hatten die Parteispitzen um Zustimmung geworben, bis zuletzt war nicht sicher, ob sich eine Zweidrittelmehrheit dafür aussprechen würde; zu kontrovers wurde der Plan über Parteigrenzen hinweg diskutiert. Schon vorab hatten Abgeordnete, etwa der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja, angekündigt, dass sie dabei nicht mitgehen wollen.

Union, SPD und Grüne kommen im alten Bundestag auf 31 mehr Stimmen, als sie für eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Dass Union und SPD für das Vorhaben den abgewählten Bundestag bemühen, wurde teils heftig kritisiert, auch während der heutigen Aussprache vor der Abstimmung. Zudem bestand die Gefahr, dass das Vorgehen Noch-Abgeordnete beflügelt, von ihrer Fraktion abzuweichen.

Am Ende hat es aber gereicht: Von den 720 abgegebenen Stimmen votierten 513 mit Ja. Gegen die Grundgesetzänderung stimmten 207 Bundestagsabgeordnete. Enthaltungen gab es keine.

Damit hat der Bundestag beschlossen, dass Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Zudem soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro »für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045« ermöglicht werden.

Nach Bekanntwerden der milliardenschweren Pläne vor gut zwei Wochen hatten etliche Stellen Bedarf angemeldet; nicht verwunderlich, denn Deutschland hat seit Jahrzehnten zu wenig in seine Infrastruktur investiert. Die Infrastruktur zu sanieren, hält auch die Apothekerschaft für richtig und wegweisend. In einer gemeinsamen Stellungnahme machten ABDA, Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutscher Apothekerverband (DAV) daher auf die Bedeutung der Apotheken für die lokale Infrastruktur aufmerksam und forderten, das Sondervermögen auch für Apotheken zu nutzen.

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