Bundestag macht Weg für Milliardenpaket frei |
Cornelia Dölger |
18.03.2025 16:14 Uhr |
Bis zuletzt war nicht klar, ob es für eine Zweidrittelmehrheit reichen würde. / © picture alliance / REUTERS
Noch bevor sie überhaupt zustande gekommen ist, musste sich die Koalition aus Union und SPD heute im alten Bundestag bewähren: Um ihr schuldenfinanziertes Milliardenpaket für Verteidigung und Infrastruktur unter Dach und Fach zu bekommen, brauchte es eine Änderung des Grundgesetzes, der eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag zustimmen musste. Schwarz-Rot brauchte dafür das Ja der Grünen, die auf den letzten Metern mehr Klimaschutz und erweiterte Verteidigungsausgaben in das Gesetzespaket hineinverhandelt hatten.
Bis zuletzt hatten die Parteispitzen um Zustimmung geworben, bis zuletzt war nicht sicher, ob sich eine Zweidrittelmehrheit dafür aussprechen würde; zu kontrovers wurde der Plan über Parteigrenzen hinweg diskutiert. Schon vorab hatten Abgeordnete, etwa der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja, angekündigt, dass sie dabei nicht mitgehen wollen.
Union, SPD und Grüne kommen im alten Bundestag auf 31 mehr Stimmen, als sie für eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Dass Union und SPD für das Vorhaben den abgewählten Bundestag bemühen, wurde teils heftig kritisiert, auch während der heutigen Aussprache vor der Abstimmung. Zudem bestand die Gefahr, dass das Vorgehen Noch-Abgeordnete beflügelt, von ihrer Fraktion abzuweichen.
Am Ende hat es aber gereicht: Von den 720 abgegebenen Stimmen votierten 513 mit Ja. Gegen die Grundgesetzänderung stimmten 207 Bundestagsabgeordnete. Enthaltungen gab es keine.
Damit hat der Bundestag beschlossen, dass Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Zudem soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro »für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045« ermöglicht werden.
Nach Bekanntwerden der milliardenschweren Pläne vor gut zwei Wochen hatten etliche Stellen Bedarf angemeldet; nicht verwunderlich, denn Deutschland hat seit Jahrzehnten zu wenig in seine Infrastruktur investiert. Die Infrastruktur zu sanieren, hält auch die Apothekerschaft für richtig und wegweisend. In einer gemeinsamen Stellungnahme machten ABDA, Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutscher Apothekerverband (DAV) daher auf die Bedeutung der Apotheken für die lokale Infrastruktur aufmerksam und forderten, das Sondervermögen auch für Apotheken zu nutzen.
Ein Teil der vorgesehenen Gelder soll in die Krankenhäuser fließen. Doch auch Pharmaunternehmen, niedergelassene Ärzte und die Krankenkassen wollen einen Anteil. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, mahnte gegenüber der PZ, dass ungeachtet der geplanten Investitionen Reformen im Gesundheitswesen unabdingbar seien.
Am Freitag muss noch der Bundesrat zu zwei Dritteln zustimmen, das sind 46 der 69 Stimmen. Landesregierungen, an denen nur CDU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen auf 41 Stimmen. Zusammen mit den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Zweidrittelmehrheit gegeben. Länder mit Regierungsbeteiligungen von FDP, Linken oder BSW gelten bei dieser Abstimmung als unsichere Kantonisten.
Aus Bayern kamen gestern Zustimmungssignale. In einer Sitzung des Koalitionssausschusses einigten sich CSU und Freie Wähler auf ein Ja im Bundesrat. Zuvor hatten die Freien Wähler das Paket abgelehnt.