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Berufe in der Medizin

Bundestag beschließt Modernisierung der MTA-Ausbildung

Die Ausbildung der Medizinisch-technischen Assistenten (MTA) wird umstrukturiert, die Berufsbezeichnung modernisiert und das Schulgeld abgeschafft. Der Bundestag hat der Reform am gestrigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung zugestimmt.
Jennifer Evans
29.01.2021  10:00 Uhr

Attraktiver und stärker zukunftsorientiert sollen die Ausbildungen im Bereich der medizinischen Technologie künftig sein. Das hatte sich die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reformgesetz) zum Ziel gesetzt. Der Bundestag hat dem Vorhaben nun in 2. und 3. Lesung zugestimmt. Das Gesetz ist der erste Baustein der Umsetzung des sogenannten »Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe«.

Mit der Reform »modernisieren wir ihre Ausbildung« und schaffen »das Schulgeld ab und stellen für alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung sicher«, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Seine Absicht ist es, noch mehr junge Menschen zu motivieren, sich für einen »der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden«. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge hat sich während der Coronavirus-Krise die Bedeutung der anspruchs- und verantwortungsvollen Tätigkeit dieser Berufsgruppe insbesondere bei der Versorgung auf der Intensivstation gezeigt. 

Mehr Praxisbezug

Die bisherige Berufsbezeichnung der MTA soll künftig durch medizinischer Technologe in der jeweiligen Fachrichtung Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin ersetzt werden. Insbesondere für die CDU/CSU-Fraktion war es wichtig, künftig nicht mehr das Wort »Assistenz« zu verwenden, wie sie in der gestrigen Aussprache im Bundestag betonte. Inhaltlich wird es eine neue Ausbildungsstruktur geben, die unter anderem spezifischer auf den jeweiligen fachlichen Schwerpunkt zugeschnitten ist und sich mehr an der Praxis orientiert. Der Praxisanteil soll von 10 auf 15 Prozent steigen. Die Tätigkeiten selbst bleiben aber dieselben. Verbindlich ist demnächst ein Ausbildungsvertrag sowie eine entsprechende Vergütung. Und das Schulgeld wird abgeschafft. Die Finanzierung soll unter anderem über das Krankenhausfinanzierungsgesetz und damit auch über den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) laufen. Gewünscht ist außerdem eine engere Verzahnung zwischen Krankenhäusern und Schulen. Auch für PTA sollte einmal eine bundeseinheitliche Regelung mit Blick auf das Schulgeld geschaffen werden. Die Pharmazeutische Zeitung hatte bereits darüber berichtet.

Aus Sicht der SPD wirkt das neue Gesetz vor allem dem Fachkräftemangel in diesem Berufsfeld entgegen. Für gelungen hielten auch die Grünen und Die Linke die Reform des ursprünglichen Gesetzes aus dem Jahr 1993. Übrigens: Die neue Version hat in etwa den fünffachen Umfang.

Durchbruch in der Notfallversorgung

Zudem bekommen Notfallsanitäter durch die Reform in Zukunft mehr Rechtssicherheit und dürfen unter bestimmten Umständen heilkundliche Tätigkeiten durchführen, um Leben zu retten. Etwa dann, wenn noch kein Notarzt am Unfallort eingetroffen ist. Die Union bezeichnet diesen Schritt nach jahrelangen Debatten als »einen Durchbruch«. Der FDP ging in diesem Punkt einiges noch nicht weit genug. Unter anderem bemängelte sie, dass Notfallsanitäter keine Opiate verabreichen dürfen.

Dem MTA-Reformgesetz haben gestern die Fraktionen CDU/CSU, SPD, die Grünen und Die Linke zugestimmt, die AfD hat sich enthalten und die FDP hat der Initiative der Bundesregierung nicht zugestimmt. Damit die Reform wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann, muss nun der Bundesrat noch grünes Licht geben.

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