Bundestag beschließt »Dringlichkeitsliste« |
Alexander Müller |
19.10.2023 15:55 Uhr |
Der Bundestag hat heute das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Darin geregelt sind auch die erleichterten Austauschregeln in Apotheken für Kinderarzneimittel. (Archivbild) / Foto: IMAGO/Christian Spicker
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte die »Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel« als Teil seines 5-Punkte-Plans gegen Lieferengpässe vorgestellt. Konkret soll § 129 Sozialgesetzbuch V (SGB V) angepasst werden. Demnach kann das BfArM nach Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) »eine Liste für Kinderarzneimittel erstellen, die essenzielle Arzneimittel für die Pädiatrie enthält, die möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen«.
Bei Nichtverfügbarkeit dürfen Apotheken das eigentlich abzugebende Arzneimittel »gegen ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt austauschen«.
Um die Apotheken ging es in der Aussprache heute im Bundestag nicht mehr, Schwerpunkt war entsprechend des Gesetzestitels die Pflege. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen, CDU/CSU und die AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.
Die ABDA begrüßt zwar, dass der Bundestag erkannt hat, dass die Liefersituation bei Kinderarzneimitteln unbedingt verbessert werden muss. Die Apothekerschaft habe im BMG an einer Lösung mitgearbeitet, die gute Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Versorgung versprochen habe, so ABDA-Präsidentin Overwiening. Konkret sei es um mehr Entscheidungskompetenzen für die Apotheken gegangen. »Doch leider ist nun der Bundestag einem vom Bundesgesundheitsministerium formulierten Vorschlag gefolgt, der aus Sicht der Apotheken absolut unpraktikabel ist«, kritisiert Overwiening.
Danach dürften die Apotheken die neuen Entscheidungsbefugnisse nur anwenden, um ihre kleinen Patientinnen und Patienten flexibler zu versorgen, wenn das betroffene Arzneimittel auf einer sogenannten »Dringlichkeitsliste« des BfArM steht. »Da es diese Liste noch gar nicht gibt, wird es keine kurzfristigen, positiven Effekte in den kommenden Erkältungswochen geben können. Für die geplanten Erleichterungen werden dann stets neue Rezepte von den Arztpraxen angefordert werden müssen«, warnte Overwiening