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Bald legal

Bundestag beschließt Cannabisgesetz

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass Erwachsene ab dem 1. April bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum straffrei besitzen dürfen, auch der Eigenanbau bestimmter Mengen wird erlaubt. Ab 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. 
AutorKontaktAnne Orth
Datum 23.02.2024  15:50 Uhr
Bundestag beschließt Cannabisgesetz

Ist die Cannabislegalisierung das Ende einer verfehlten Drogenpolitik? Oder wird der Staat damit selbst zum Dealer? Vor der Abstimmung über das Gesetz lieferten sich Abgeordnete der Ampelparteien und der Union heute einen Schlagabtausch im Bundestag. Während die Verfechter einer Legalisierung leidenschaftlich für die kontrollierte Freigabe der Droge warben, warnten die Gegner vor den Folgen.

Trotz scharfer Kritik im Vorfeld hat der Bundestag heute mit der Mehrheit der Ampelparteien und den Stimmen der Linken das umstrittene Cannabisgesetz beschlossen. Nicht nur Abgeordnete der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion stimmten gegen das Gesetz, sondern auch aus der SPD gab es vier Nein-Stimmen und aus der FDP eine sowie zwei Enthaltungen. Anträge der CDU/CSU und der AfD, in denen beide Fraktionen den Stopp der geplanten Legalisierung forderten, lehnten die Politiker der Regierungskoalition ab.

»Der Bundestag hat heute eine Trendwende in der Drogenpolitik eingeläutet«, kommentierte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD). Der stetig steigende Konsum müsse enden. »Wir schützen Kinder und Jugendliche durch Aufklärung besser vor gefährlichem Cannabis-Konsum, indem wir den Schwarzmarkt zurückdrängen«, zeigte sich der Minister überzeugt. Für Unter-18-Jährige bleibe Cannabis verboten.

Cannabis wird künftig im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Schwarzmarkt eindämmen und damit die Gesundheitsrisiken beim Cannabiskonsum verringern. Ziel ist zudem, Aufklärung und Prävention zu stärken sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.

Eigenanbau und Cannabis-Clubs

Möglich werden soll der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen künftig Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. Die Clubs dürfen Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergeben, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

Erlaubt ist die Abgabe von maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat an volljährige Mitglieder. Die Abgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

Das Gesetz insgesamt soll am 1. April in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen ab 1. Juli gelten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der Bundesrat am 22. März abschließend über das Cannabisgesetz beraten. Zustimmungspflichtig ist es dort nicht. Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss  anrufen und so die Umsetzung verzögern.

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