Bundestag beschließt Cannabisgesetz |
An den Plänen zur Cannabis-Legalisierung gab es im Vorfeld breite Kritik von Medizinern, aus der Justiz sowie unter anderem auch von den Innenministern der Länder. Der Freistaat Bayern will bei der Teillegalisierung von Cannabis einen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beantragen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern erhielt am Donnerstag im bayerischen Landtag die notwendige Mehrheit.
Noch kurz vor der Abstimmung im Bundestag warnte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, vor den Gefahren der Droge. Etwa zehn Prozent der regelmäßigen Konsumenten seien abhängig, und bei regelmäßigem Konsum bis zum 25. Lebensjahr könne es zu bleibenden Schäden im Hirnreifungsprozess kommen. »Das ist eine Droge, die ein hohes Gefahrenpotenzial besitzt, die kann man nicht legalisieren«, sagte Reinhardt heute im »Morgenecho« von WDR5. Der BÄK-Präsident befürchtet, dass durch die Legalisierung zunächst mehr Menschen die Droge ausprobieren könnten.
Ursprünglich sollte das Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften abgegeben werden, gegebenenfalls auch in Apotheken. Wegen rechtlicher Bedenken aus Brüssel musste Bundesgesundheitsminister Lauterbach diese Pläne aber anpassen. Am 12. April 2023 stellte der Minister gemeinsam mit Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells vor. Demnach soll der Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften erst in einem zweiten Schritt in Modellregionen erprobt werden. Die ABDA hatte sich aus fachlichen Gründen mehrfach gegen eine Cannabis-Abgabe in Apotheken ausgesprochen.