Bundesregierung zögerlich beim Einsatz von Schnelltests |
Jennifer Evans |
13.10.2023 12:05 Uhr |
Die zu häufig verordneten Antibiotika hierzulande verursachen auch hohe Kosten. Mit Schnelltests ließe sich womöglich einiges einsparen. / Foto: Adobe Stock/Soni's
Im Juni dieses Jahres hat der Europäische Rat den Mitgliedstaaten empfohlen, diagnostische Tests einzuführen, um die antimikrobielle Behandlung zu verbessern. Dahinter steht natürlich das Bestreben, in Zukunft Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden. Denn bei Atemwegsinfekten sind viele der Verordnungen nicht indiziert. Nach Angaben der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft sind das bis zu 50 Prozent. Ein riesiger Kostenfaktor, insbesondere im ambulanten Bereich. Dort kommt es nämlich mit 85 Prozent zu den meisten Antibiotikaverordnungen hierzulande.
Angesichts der hohen Ausgaben wollten die Fragesteller von CDU/CSU von der Bundesregierung wissen, wann der Einsatz von Schnelltests am Point-of-Care (PoC) erfolgen wird. Dabei verweisen sie unter anderem auf Metastudien, die das Einsparpotenzial solcher Schnelltests belegen. Demnach können etwa quantitative CRP (C-reaktives Protein)-PoC-Tests die Antibiotikaverordnungen im ambulanten Bereich von 20 Prozent bis 42 Prozent senken.
In ihrer Antwort hebt die Bundesregierung hervor, grundsätzlich Resistenzen minimieren zu wollen sowie im Infektionsfall eine »zeitnahe Diagnostik« anzustreben. Aber etwaige Einsparpotenziale hängen ihrer Ansicht nach von vielen Faktoren ab und lassen sich daher »nicht pauschal beziffern«. PoC/PoC-NAT-Tests könnten eine Diagnose lediglich unterstützen und der Einordnung des Krankheitsbilds und der Prognose dienen, heißt es in der Antwort.
Außerdem stellt die Bundesregierung klar, dass solche Schnelltests in der ambulanten hausärztlichen Grundversorgung »nur streng evidenzbasiert erwogen werden« und einen »eindeutig belegbaren« Zusatznutzen vorweisen sollten. Für welche Erreger möglicherweise dann doch in Zukunft PoC/PoC-NAT-Tests infrage kommen könnten, prüft die Bundesregierung nach eigenen Angaben noch.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung überhaupt regionale Einsparpotenziale bei den Antibiotikaverordnungen in der ambulanten Versorgung sieht, bleibt die Antwort schwammig. »Ob und in welcher Höhe in einer Region beziehungsweise einer spezifischen (Fach-) Arztgruppe einer Region Einsparpotenziale bestehen, hängt von den Ursachen der Unterschiede ab.«