Bundesregierung soll Terminvergabe prüfen |
Cornelia Dölger |
20.03.2025 15:45 Uhr |
Auch wenn die neue Bundesregierung noch nicht im Amt ist, beschäftigt sich der Bundesrat mit zahlreichen Initiativen aus den Ländern. Zu Beginn der Sitzung morgen geht es um das Milliarden-Schuldenpaket. / © imago images/Future Image
Als einen Eingriff in die privatrechtliche Praxisorganisation und damit einen Angriff auf das Eigentum der Praxisärzte hatte der Virchowbund Anfang des Jahres einen Passus im geplanten, aber durch das Ampel-Aus nicht zustande gekommenen Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) bezeichnet, der die Online-Terminvergabe regeln sollte.
Konkret sollte es dem GKV-Spitzenverband darin ermöglicht werden, Vergaberegeln für Online-Termine einzuführen. Die Rede war von »diskriminierungsfreier Terminvergabe«. Eine »an finanziellen Beiträgen von Versicherten oder Leistungserbringern oder Dritten ausgerichtete oder eine vergütungsorientierte Terminvergabe« sei auszuschließen, heißt es in dem Entwurf. Für die Praxen ist es betriebswirtschaftlich relevant, ob sie Termine an privat oder gesetzlich Versicherte vergeben.
Dass der Kassenseite damit Zugriff auf die Terminvergabe gewährt worden wäre, sorgte nicht nur beim Virchowbund für Unmut, auch Fachärzte kritisierten den Vorstoß. Hinzu kam, dass der Passus offenbar erst nach mehreren Treffen zwischen Kassen- sowie Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in den Entwurf geschrieben wurde. Dass die Kassen hier einen Punkt setzen konnten und damit »in unsere Praxen hineinregieren« könnten, sei »der eigentliche Skandal«, so der Virchowbund-Vorsitzende Dirk Heinrich.
Das BMG betonte seinerzeit auf PZ-Nachfrage, dass der Austausch mit den Betroffenen einer geplanten Gesetzesänderung »nicht nur üblich, sondern auch notwendig« sei. Von Kassenseite hieß es, dass der GKV-Spitzenverband sich »für einen diskriminierungsfreien Zugang der gesetzlich Versicherten zur ambulanten ärztlichen Versorgung« einsetze. Bei der Terminvergabe müsse es »zu 100 Prozent um die medizinische Notwendigkeit« gehen und »nicht darum, ob jemand GKV- oder PKV-versichert ist«. Dabei spiele keine Rolle, »durch wen oder was die Termine vermittelt werden«.