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Bundesrat

Bundesregierung soll Terminvergabe prüfen

Die künftige Bundesregierung soll sich für mehr Gleichberechtigung bei der Vergabe von Arztterminen einsetzen. Das will Niedersachsen morgen im Bundesrat fordern. Zuletzt hatte es Proteste von Ärzten gegeben, weil der GKV-Spitzenverband Zugriff auf die Terminvergabe verlangt. Auch auf der Bundesratsagenda: das Milliarden-Schuldenpaket.
Cornelia Dölger
20.03.2025  15:45 Uhr

Als einen Eingriff in die privatrechtliche Praxisorganisation und damit einen Angriff auf das Eigentum der Praxisärzte hatte der Virchowbund Anfang des Jahres einen Passus im geplanten, aber durch das Ampel-Aus nicht zustande gekommenen Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) bezeichnet, der die Online-Terminvergabe regeln sollte.

Konkret sollte es dem GKV-Spitzenverband darin ermöglicht werden, Vergaberegeln für Online-Termine einzuführen. Die Rede war von »diskriminierungsfreier Terminvergabe«. Eine »an finanziellen Beiträgen von Versicherten oder Leistungserbringern oder Dritten ausgerichtete oder eine vergütungsorientierte Terminvergabe« sei auszuschließen, heißt es in dem Entwurf. Für die Praxen ist es betriebswirtschaftlich relevant, ob sie Termine an privat oder gesetzlich Versicherte vergeben.

Dass der Kassenseite damit Zugriff auf die Terminvergabe gewährt worden wäre, sorgte nicht nur beim Virchowbund für Unmut, auch Fachärzte kritisierten den Vorstoß. Hinzu kam, dass der Passus offenbar erst nach mehreren Treffen zwischen Kassen- sowie Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in den Entwurf geschrieben wurde. Dass die Kassen hier einen Punkt setzen konnten und damit »in unsere Praxen hineinregieren« könnten, sei »der eigentliche Skandal«, so der Virchowbund-Vorsitzende Dirk Heinrich. 

Das BMG betonte seinerzeit auf PZ-Nachfrage, dass der Austausch mit den Betroffenen einer geplanten Gesetzesänderung »nicht nur üblich, sondern auch notwendig« sei. Von Kassenseite hieß es, dass der GKV-Spitzenverband sich »für einen diskriminierungsfreien Zugang der gesetzlich Versicherten zur ambulanten ärztlichen Versorgung« einsetze. Bei der Terminvergabe müsse es »zu 100 Prozent um die medizinische Notwendigkeit« gehen und »nicht darum, ob jemand GKV- oder PKV-versichert ist«. Dabei spiele keine Rolle, »durch wen oder was die Termine vermittelt werden«.

Finanzielle Anreize für Ärzte mit vielen gesetzlich Versicherten?

Mit einem Entschließungsantrag setzt die Landesregierung Niedersachsen das Thema morgen auf die Agenda des Bundesrats. Es geht bei der Sitzung um die »gleichberechtigte Terminvergabe in Arztpraxen«. Neben der vor zwei Tagen vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung für mehr Schulden soll es also unter anderem um die Frage gehen, wie eine eventuelle Bevorzugung von Privatversicherten bei der Terminvergabe aufgehoben werden kann.

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob die derzeitigen gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Ungleichbehandlung führen, und was passieren müsse, damit gesetzlich Krankenversicherte genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie privat Krankenversicherte.

Bei Ungleichheiten seien die Regelungen anzupassen.  Lösungen könnten demnach sein, Termine für Privatversicherte zu kontingentieren beziehungsweise eine verpflichtende Mindestquote von Terminvergaben für gesetzlich Versicherte einzuführen. Auch seien finanzielle Anreize für

Ärztinnen und Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln, zu prüfen.

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