Bundesregierung für elektronische Fußfesseln |
Paulina Kamm |
02.07.2025 09:30 Uhr |
Häusliche Gewalt betrifft oftmals Frauen. Elektronische Fußfesseln sollen die Opfer schützen. / © Adobe Stock/motortion
Gendergewalt hat viele Aspekte. Diese reichen laut dem »Deutschem Institut für Menschenrechte« von Gewalt in der Partnerschaft, sexueller Belästigung und Stalking hin zu ökonomischer, digitaler und psychischer Gewalt. Im Extremfall kommt es zur Vergewaltigung und/oder gar zum Femizid. Diesen definiert das Institut als Tötung einer Frau aufgrund der Tatsache, dass sie eine Frau ist.
Der Weiße Ring liefert in seinem Magazin »Forum Opferhilfe« erschreckende Fakten: »Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Und das sind nur die bekannten Fälle, die der Polizei angezeigt werden; das Dunkelfeld ist Schätzungen zufolge vier- bis fünfmal so groß. Eigentlich muss der Satz lauten: Alle 45 Sekunden wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt.«
Die ABDA trat 2020 aufgrund der alarmierenden Zahlen während und nach der Corona-Pandemie und mangelnder Hilfestellung für Betroffene in Aktion. Die Bundesvereinigung machte sich für Betroffene stark und sorgte für eine Kooperation zwischen Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen« und Apotheken. Mehrsprachiges Infomaterial für Betroffene und Empfehlungen für Apothekenteams wurden zur Verfügung gestellt.
Die Istanbul-Konvention soll auf EU-Ebene rechtlichen Schutz garantieren. Deren Umsetzung auf nationaler Ebene hat sich auch Deutschland verpflichtet. Die Ziele sollen laut dem »Deutschem Institut für Menschenrechte« sein, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter zu verfolgen.
Jetzt will die neue schwarz-rote Bundesregierung handeln. Vor allem Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), aber auch Oppositionspolitikerinnen wie Lisa Paus (Die Grünen), sprechen sich aktuell für die Implementierung elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt aus. Das Vorhaben stößt im Bundestag auf relativ breite Unterstützung und wurde schon von der ehemaligen Ampel-Koalition vorangetrieben
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: »Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.« Zusätzlich soll geprüft werden, ob »offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen« strafrechtlich verfolgt werden können. Strafmaße hinsichtlich (Gruppen-)Vergewaltigungen und gefährlicher Körperverletzung sollen erhöht werden.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung erklärt das »Spanische Modell« wie folgt: Während das Tragen einer elektronischen Fußfessel für den Täter gerichtlich angeordnet werden kann, bleibt das Tragen des GPS-basierten Warnsystems (beispielsweise als Armband) für die zu schützende Person freiwillig. Nähet sich der Täter innerhalb eines festgelegten Sperr-Radius, schlägt das System Alarm und die schutzbedürftige Person kann kontaktiert werden. »Sollte das Opfer einem eigenen Armband nicht zustimmen, kann der Sperr-Radius in Anlehnung an die gerichtlichen Schutzanordnungen des Näherungsverbots an bestimmten Orten festgelegt werden, an denen sich die zu schützende Person regelmäßig aufhält«, so die Stiftung.
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