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Apothekenreform

Bundesrat stimmt für Rx-Versandverbot

Das Plenum der Länderkammer ist bei ihrer Sitzung am heutigen Freitag der Empfehlung ihres Gesundheitsausschusses gefolgt: Die Mehrheit der Mitglieder votierte für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien.
Christina Müller
20.09.2019  15:30 Uhr

Totgesagte leben länger: Das Rx-Versandverbot steht in Berlin wieder auf der politischen Agenda. Nachdem vergangene Woche der Gesundheitsausschuss des Bundesrats dem Plenum empfohlen hatte, auf das Verbot zu pochen, stimmte die Länderkammer heute mehrheitlich dafür. Zwar ist das Apotheken-Stärkungsgesetz nicht zustimmungspflichtig. Dennoch dürfte das Votum den Streit um die Grundsatzfrage Versandverbot oder Gleichpreisigkeit neu befeuern: Denn im aktuellen Entwurf will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lediglich die Festpreise für Arzneimittel ins Sozialrecht überführen. Damit wäre jedoch der Weg frei für EU-Versender, Privatversicherten und Selbstzahlern Rabatte anzubieten.

Ohne Wortbeiträge positionierte sich der Bundesrat im Eilverfahren zum Kabinettsentwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes. Dies dürfte unter anderem der straffen Tagesordnung geschuldet gewesen sein, die rekordverdächtige 92 Punkte umfasste. Auch die Vorschläge des Gesundheitsausschusses, an den Regelungen für Abgabestationen, Rezepte-Makeln und zum Botendienst zu feilen, winkten die Mitglieder durch.

In einer weiteren Abstimmung gaben die Länder grünes Licht für die von der Apothekenreform abgekoppelte Verordnung, die unter anderem den Botendienst der Präsenzapotheke gegenüber dem Versandhandel stärken soll. Lediglich das Vorhaben, Arzneien zwingend durch pharmazeutisches Personal ausliefern zu lassen, wenn das Rx-Rezept vor Auslieferung noch nicht in der Apotheke vorlag und/oder keine Beratung zu den betreffenden Arzneimitteln stattgefunden hat, ließ das Plenum fallen.

Eine Änderung dürfte für die Apotheker besonders wichtig sein: In §17 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wünschen die Länder eine Klarstellung, dass die Zustellung »durch Boten der Apotheke«, und nicht wie zunächst geplant »durch Boten einer Apotheke« erfolgt. »Diese Präzisierung dient der Sicherstellung, dass der Botendienst im Apothekenbereich nicht durch willkürlich eingesetztes Personal erfolgt, sondern von Mitarbeitern durchgeführt wird, die der Weisungsbefugnis der Apothekenleitung unterstehen«, heißt es in der Ausschuss-Empfehlung. »Dadurch kann die Informationsweitergabe und gleichzeitig die Qualität des Botendienstes zugunsten der Patienten nachhaltig verbessert werden.« Die neue Formulierung war ein Wunsch der ABDA gewesen.

 

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