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Bundesrat soll unsinnigen Importzwang stoppen

Die ABDA fordert vom Bundesrat die Importförderklausel morgen aus dem GSAV zu streichen und damit einen immensen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit in Deutschland zu leisten. Die bürokratisch aufwendige und wirtschaftlich unsinnige Importquote sei ohne Not ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen, das man leicht schließen könne.
ABDA
27.06.2019  10:58 Uhr

Die Sicherheit von Arzneimitteln in deutschen Apotheken darf nicht länger durch eine bürokratisch aufwendige und wirtschaftlich unsinnige Importquote für rezeptpflichtige Medikamente auf Kassenrezept untergraben werden. »Wir fordern den Bundesrat für morgen auf, der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses zu folgen und auf der ersatzlosen Streichung zu beharren. Dazu muss das Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden«, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). »Die Importförderklausel muss vollständig gestrichen werden, damit nicht sinnlos wichtige Arzneimittel quer durch Europa geschickt werden. Im jeweiligen Herkunftsland werden womöglich die Medikamente knapp, während im Zielland die komplexen Vertriebsstrukturen kaum mehr nachvollziehbar sind. Importe bleiben – ganz ohne Not – ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen, das man ganz leicht schließen kann.«

In der vom Bundestag bereits beschlossenen Fassung des GSAV ist für die Importförderklausel zwar eine Ausnahme für Zytostatika und Biologika enthalten, die den Länderfachleuten jedoch nicht weit genug geht. Wie der Bundesrat bereits in einer früheren Stellungnahme festgestellt hat, ist der Parallelhandel mit Arzneimitteln nach Beobachtungen der Strafverfolgungs- und Arzneimittelüberwachungsbehörden von einer zunehmenden Zahl von Arzneimittelfälschungsfällen betroffen. Den Ländern zufolge erschwert dieses Geschäftsmodell in Verdachtsfällen die Einschätzung der Gefahrenlage und behindert ein schnelles Eingreifen.

Hohe Risiken - geringer Nutzen

Diesen Risiken steht kein adäquater wirtschaftlicher Nutzen für die Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung gegenüber. Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hat für das Jahr 2018 nur Einsparungen in Höhe von 124 Mio. Euro durch die Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln errechnet. Durch Rabattverträge haben die Krankenkassen hingegen im gleichen Jahr jedoch 4,4 Mrd. Euro eingespart.

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