Bundesrat fordert mehr Geld für Apotheken |
Die Bundesländer setzen sich mit einem Beschluss für eine Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ein. / Foto: IMAGO/Political-Moments
Heute hat sich das Plenum des Bundesrats mit dem Lieferengpass-Gesetz befasst. Dazu waren im Vorfeld zahlreiche Anträge aus den Ländern eingegangen. Diese und auch der Gesundheitsausschuss hatten dem Plenum nahegelegt, auch mit Blick auf die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auf Nachbesserungen zu drängen. Dem ist das Plenum der Länderkammer nun nachgekommen. In seinem Beschluss verlangt der Bundesrat, »die Vergütung der Apotheken insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten sowie der Inflation auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch zukünftig dauerhaft zu sichern«, wie die Länderkammer im Nachgang informierte. Um das zu erreichen, sei es erforderlich, die Arzneimittelpreisverordnung anzupassen sowie Anpassungsmechanismen etwa für Inflation oder Lohnkostensteigerungen zu schaffen.
Weiterhin fordert die Länderkammer, insbesondere unter Einbeziehung der Pharmabranche eine langfristige Strategie zu erarbeiten, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln auch in Zukunft sicherzustellen. Dabei müsse zentrales Anliegen sein, eigene Produktion und Forschung zu stärken und zu fördern.
Mit seinem heute verabschiedeten Beschluss ist das Plenum des Bundesrates Empfehlungen des Gesundheitsausschusses der Länderkammer gefolgt. Die PZ berichtete ausführlich darüber. Der Gesundheitsausschuss spricht sich unter anderem explizit für eine höhere Vergütung der Apotheken aus. Außerdem setzt er sich für flexiblere Austauschmöglichkeiten für Arzneimittel, eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken sowie den Abbau von Bürokratie ein.
Die Stellungnahme lässt der Bundesrat nun der Bundesregierung zukommen, die eine Gegenäußerung verfasst und beides dem Deutschen Bundestag vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend beraten. Ob die Nachbesserungswünsche im Bundestag allerdings umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Das ALBVVG ist grundsätzlich nicht zustimmungspflichtig.