Bundesrat fordert mehr Geld für Apotheken |
Die Bundesländer setzen sich mit einem Beschluss für eine Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ein. / Foto: IMAGO/Political-Moments
Heute hat sich das Plenum des Bundesrats mit dem Lieferengpass-Gesetz befasst. Dazu waren im Vorfeld zahlreiche Anträge aus den Ländern eingegangen. Diese und auch der Gesundheitsausschuss hatten dem Plenum nahegelegt, auch mit Blick auf die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auf Nachbesserungen zu drängen. Dem ist das Plenum der Länderkammer nun nachgekommen. In seinem Beschluss verlangt der Bundesrat, »die Vergütung der Apotheken insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten sowie der Inflation auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch zukünftig dauerhaft zu sichern«, wie die Länderkammer im Nachgang informierte. Um das zu erreichen, sei es erforderlich, die Arzneimittelpreisverordnung anzupassen sowie Anpassungsmechanismen etwa für Inflation oder Lohnkostensteigerungen zu schaffen.
Weiterhin fordert die Länderkammer, insbesondere unter Einbeziehung der Pharmabranche eine langfristige Strategie zu erarbeiten, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln auch in Zukunft sicherzustellen. Dabei müsse zentrales Anliegen sein, eigene Produktion und Forschung zu stärken und zu fördern.
Mit seinem heute verabschiedeten Beschluss ist das Plenum des Bundesrates Empfehlungen des Gesundheitsausschusses der Länderkammer gefolgt. Die PZ berichtete ausführlich darüber. Der Gesundheitsausschuss spricht sich unter anderem explizit für eine höhere Vergütung der Apotheken aus. Außerdem setzt er sich für flexiblere Austauschmöglichkeiten für Arzneimittel, eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken sowie den Abbau von Bürokratie ein.
Die Stellungnahme lässt der Bundesrat nun der Bundesregierung zukommen, die eine Gegenäußerung verfasst und beides dem Deutschen Bundestag vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend beraten. Ob die Nachbesserungswünsche im Bundestag allerdings umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Das ALBVVG ist grundsätzlich nicht zustimmungspflichtig.
Die Reaktionen auf das Votum der Länderkammer ließen nicht lange auf sich warten. Die ABDA begrüßte den Beschluss. »Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wissen sehr genau, wie wichtig die Apotheken für die Bevölkerung vor Ort sind. Derzeit kämpfen sich die Apotheken durch die Lieferengpass-Krise, um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten aufrecht zu erhalten. Die Apotheken sind Problemlöser – um sie zu erhalten braucht es dringend weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsfreiheit beim Austausch von nicht lieferbaren Arzneimitteln und eine bessere Vergütung«, sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Nun seien die Abgeordneten des Bundestages und die Bundesregierung am Zug. »Es wäre fatal, wenn das Bundesgesundheitsministerium die Interessen der Länder ignoriert und das ALBVVG unverändert weiterverfolgt«, betonte Overwiening. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen forderte sie ebenfalls auf, die Hinweise der Länder »sehr sensibel wahrzunehmen«. Auch sie müssten verstehen, wie dringend die Apotheken für die verlässliche Versorgung der Menschen Unterstützung benötigten, machte die ABDA-Präsidentin deutlich.
Bereits im Vorfeld des Bundesratsbeschlusses hatten der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) und der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) ihre Kritik am derzeitigen Gesetzentwurf erneuert. »Die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne beschreiben das richtige Ziel, sind jedoch das falsche Rezept gegen die massiven Liefer- und Versorgungsschwierigkeiten bei Arzneimitteln«, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen. Notwendig seien wirksame Maßnahmen, um den »überbordenden Kostendruck« zu senken und Investitionen in den Standort und in die Liefersicherheit zu ermöglichen. Der BPI forderte insbesondere, die Standortförderung bei den Rabattverträgen nicht nur auf Antibiotika zu begrenzen sowie die Rabattverträge der Krankenkassen anzupassen. Versorgungskritische Arzneimittel sollten von Rabattverträgen ausgenommen werden.
Laut vfa sind die Engpässe »das Ergebnis einer jahrelang verfehlten Spar- und Regulierungspolitik bei Arzneimitteln«. Der Verband forderte, »den Mangel an seiner Wurzel zu packen«. Dafür schlägt der vfa in einem 5-Punkte-Plan vor, ein Frühwarnsystem einzurichten, Lieferketten nach einem Stresstest einer kritischen Prüfung zu unterziehen, die Diversifikation der Produktionsstrukturen zu fördern und strategische Produktionsreserven in modernen Anlagen nach dem Vorbild der Pandemievorsorgeverträge umzusetzen.