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Änderung zum Jahreswechsel
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Bundespolizisten können jetzt E-Rezepte nutzen 

Da Bundespolizistinnen und -polizisten nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert sind, konnten sie bisher nicht das E-Rezept nutzen. Doch mit dem Beginn des neuen Jahres hat sich das geändert. 
AutorKontaktPZ
Datum 09.01.2026  08:00 Uhr

Bundespolizistinnen und -polizisten sind als Beamte, die aufgrund ihres Berufes einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind, über die Heilfürsorge und nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert. Damit unterliegen sie einigen Besonderheiten und hatten beispielsweise bis zum Frühjahr 2025 keine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Bisher konnten die Beamten außerdem das E-Rezept nicht nutzen. 

Doch das hat sich zum Jahreswechsel geändert. Wie die Gematik mitteilt, können die 44.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten seit dem 1. Januar ihre Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel als E-Rezept erhalten. Damit nutzt die Bundespolizei künftig eine weitere Anwendung der Telematik-Infrastruktur (TI).

Die Beamten können demnach nun auch die Gematik-App »Das E-Rezept« verwenden, wenn sie die notwendige PIN haben. Inzwischen gibt es bei der Auswahl der Versicherungsart in der App den zusätzlichen Button »Anders versichert«. Das kann zukünftig auch weitere Personen von Bundes- oder Landeseinrichtungen betreffen, sobald deren Kostenträger/Heilfürsorge sich an die TI anschließt und die Person selbst nicht gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

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