Bundespolizisten sind in ihrem Beruf besonderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. / © Imago/Revierfoto
Bundespolizistinnen und -polizisten sind als Beamte, die aufgrund ihres Berufes einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind, über die Heilfürsorge und nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert. Damit unterliegen sie einigen Besonderheiten und hatten beispielsweise bis zum Frühjahr 2025 keine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Bisher konnten die Beamten außerdem das E-Rezept nicht nutzen.
Doch das hat sich zum Jahreswechsel geändert. Wie die Gematik mitteilt, können die 44.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten seit dem 1. Januar ihre Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel als E-Rezept erhalten. Damit nutzt die Bundespolizei künftig eine weitere Anwendung der Telematik-Infrastruktur (TI).
Die Beamten können demnach nun auch die Gematik-App »Das E-Rezept« verwenden, wenn sie die notwendige PIN haben. Inzwischen gibt es bei der Auswahl der Versicherungsart in der App den zusätzlichen Button »Anders versichert«. Das kann zukünftig auch weitere Personen von Bundes- oder Landeseinrichtungen betreffen, sobald deren Kostenträger/Heilfürsorge sich an die TI anschließt und die Person selbst nicht gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.