Bundeskabinett stimmt Ausbau der Gematik zu |
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) begrüßte in einer Pressemitteilung das Ziel des Gesetzes, die Benutzerfreundlichkeit und Leistungsfähigkeit der TI-Anwendungen zu optimieren und insgesamt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Der Verband monierte jedoch, dass durch die neuen Aufgaben und die erweiterten Befugnisse der künftigen Digitalagentur ein Interessenkonflikt entstehe. So werde der Agentur die Möglichkeit eingeräumt, selbst Aufträge für die Entwicklung und den Betrieb von Komponenten und Diensten der TI zu vergeben. Gleichzeitig werde sie weiterhin die Aufgabe der Zulassung haben.
»Die neue Digitalagentur ist dann also selbst Marktteilnehmerin mit eigenen Produkten und soll gleichzeitig die Produkte ihrer Mitbewerber aus der Industrie zulassen – ein offensichtlicher Interessenskonflikt«, kritisierte der GKV-SV. Die Möglichkeit, eigene Komponenten und Dienste der TI zu betreiben, sollte daher allenfalls für zentrale Produkte gelten, die nur einmal im System vorhanden beziehungsweise notwendig sind, hieß es.
Der GKV-SV befürchtet laut der Mitteilung zudem, dass infolge der zusätzlichen Aufgaben der Digitalagentur höhere Kosten auf die Beitragszahler der GKV zukommen werden. Er bemängelte, dass die neue Digitalagentur Gesundheit zwar weiterhin zu 93 Prozent von den gesetzlichen Kassen finanziert werde, diese aber keinen Einfluss auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Gelder hätten.
Angesichts der geplanten Regelung, dass das Bundesgesundheitsministerium zukünftig weitere neue Aufgaben jederzeit per Rechtsverordnung an die Digitalagentur Gesundheit übertragen können soll, verschärfe sich diese Problematik noch. Da die Digitalisierung des Gesundheitswesens eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, müsste sie aus Steuermitteln finanziert werden, forderte der GKV-SV.
Die ABDA hatte Anfang Juni in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf kritisiert, dass der Bund mit dem GDAG seinen Einfluss auf die Gematik weiter ausbaue. Der Einfluss der Gesellschafterversammlung werde hingegen weiter beschnitten. Konkret hatte die ABDA gefordert, die Vergabe von Aufträgen durch die Digitalagentur nicht an das Benehmen mit dem BMG zu knüpfen. Entscheidend sollten ausschließlich und transparent die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein, so die Bundesvereinigung.