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Entwurf des GDAG

Bundeskabinett stimmt Ausbau der Gematik zu

Die Bundesregierung baut die Gematik in eine Digitalagentur um und erweitert ihre Aufgaben. Das sind die Kernpunkte des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG), das das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Anne Orth
17.07.2024  16:22 Uhr

Im Mai hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf für ein »Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit« (GDAG) vorgelegt. Mit dem Ausbau der Gematik zu einer Digitalagentur will die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der Gematik stärken, damit sie die Digitalisierung des Gesundheitswesens effektiver steuern kann.

Wie das BMG heute in einer Pressemitteilung bekanntgab, soll die Digitalagentur künftig bei der Entwicklung von Digitalprodukten mehr Verantwortung für die Gesamtprozesse erhalten. Sie soll auch Störungen besser beseitigen können. Das bei der Digitalagentur angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) soll ebenfalls weitere Aufgaben erhalten.

»Bei der Digitalagenturreform geht es darum, die Digitalisierung voranzutreiben und zu beschleunigen«, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die neue Digitalagentur solle ermöglichen, dass durch ihre Durchgriffs- und Aufsichtsrechte digitale Infrastruktur wie Praxissoftware, die elektronische Patientenakte oder digitale Krankenhausakten auch zuverlässig und schnell funktionierten. »Ärztinnen und Ärzte müssen Digitalisierung auch als Hilfe im Praxisalltag erfahren. Davon hängt die Akzeptanz der Digitalisierung ab«, sagte Lauterbach.

Wichtige Gesetzesinhalte im Einzelnen

Bei der Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) soll die Digitalagentur unterschiedliche Rollen einnehmen: Anwendungen, die auf dem Markt vielfach angeboten werden, werden weiterhin von der Digitalagentur spezifiziert und in unterschiedlichen Abstufungen durch die Anbieter entwickelt.

Wesentliche Komponenten und Dienste der TI sollen in Zukunft zentral per Vergabeverfahren beschafft und den Leistungserbringern von der Digitalagentur bereitgestellt werden können. Komponenten und Dienste der TI, die zentral und nur einmalig vorhanden sind, soll die Digitalagentur künftig entwickeln und betreiben können. Das soll die Qualität, Wirtschaftlichkeit und die zeitgerechte Bereitstellung der Produkte verbessern. 

Um Störungen schnell zu beseitigen, erhält die Digitalagentur das Recht, Informationen von Herstellern und Anbietern anzufordern und die Beteiligten bei Bedarf zu verpflichten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Digitalagentur kann zudem auch eigene Maßnahmen ergreifen.

Die Digitalagentur erhält darüber hinaus weitere Aufgaben. Dazu gehören die Zulassung, das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen, um Gefahren innerhalb der TI abzuwehren. Um die Sicherheit der TI zu stärken, wird außerdem die Möglichkeit erweitert, Bußgelder zu erheben. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Digitalagentur verstärkt werden.

Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält weitere Aufgaben. Beispielsweise soll es künftig qualitative und quantitative Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen festlegen. Weiterhin ist es verantwortlich für die Förderung der Interoperabilität, etwa bei den Praxisverwaltungssystemen (PVS).

Damit die IT-Systeme die qualitativen und quantitativen Anforderungen auch in der Praxis tatsächlich einhalten, finden die mit dem Digital-Gesetz eingeführten Mechanismen auch hier Anwendung: In einem verpflichtenden Konformitätsbewertungsverfahren wird die Einhaltung der Anforderungen überprüft; bei Fehlen eines Zertifikats ergeben sich für Mitbewerber rechtliche Möglichkeiten wie ein Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatzansprüche.

Die Digitalagentur legt Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI fest. Sie stellt gleichzeitig sicher, dass diese eingehalten und Hürden bei der Nutzung im Markt beseitigt werden. Außerdem soll sie partnerschaftlich bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und der Pflege unterstützen.

Die koordinierende Stelle bei der Digitalagentur erhält die zusätzliche Aufgabe, Anliegen entgegenzunehmen, die mit dem elektronischen Rezept sowie den sicheren Kommunikationsverfahren »Kommunikation im Medizinwesen« (KIM) und dem TI-Messenger (TIM) im Zusammenhang stehen. Hierdurch sollen die Nutzerinnen und Nutzer eine zentrale Stelle für ihre Anliegen zur Verfügung haben.

GKV-Spitzenverband kritisiert Interessenkonflikt

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) begrüßte in einer Pressemitteilung das Ziel des Gesetzes, die Benutzerfreundlichkeit und Leistungsfähigkeit der TI-Anwendungen zu optimieren und insgesamt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Der Verband monierte jedoch, dass durch die neuen Aufgaben und die erweiterten Befugnisse der künftigen Digitalagentur ein Interessenkonflikt entstehe. So werde der Agentur die Möglichkeit eingeräumt, selbst Aufträge für die Entwicklung und den Betrieb von Komponenten und Diensten der TI zu vergeben. Gleichzeitig werde sie weiterhin die Aufgabe der Zulassung haben.

»Die neue Digitalagentur ist dann also selbst Marktteilnehmerin mit eigenen Produkten und soll gleichzeitig die Produkte ihrer Mitbewerber aus der Industrie zulassen – ein offensichtlicher Interessenskonflikt«, kritisierte der GKV-SV. Die Möglichkeit, eigene Komponenten und Dienste der TI zu betreiben, sollte daher allenfalls für zentrale Produkte gelten, die nur einmal im System vorhanden beziehungsweise notwendig sind, hieß es.

Der GKV-SV befürchtet laut der Mitteilung zudem, dass infolge der zusätzlichen Aufgaben der Digitalagentur höhere Kosten auf die Beitragszahler der GKV zukommen werden. Er bemängelte, dass die neue Digitalagentur Gesundheit zwar weiterhin zu 93 Prozent von den gesetzlichen Kassen finanziert werde, diese aber keinen Einfluss auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Gelder hätten.

Angesichts der geplanten Regelung, dass das Bundesgesundheitsministerium zukünftig weitere neue Aufgaben jederzeit per Rechtsverordnung an die Digitalagentur Gesundheit übertragen können soll, verschärfe sich diese Problematik noch. Da die Digitalisierung des Gesundheitswesens eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, müsste sie aus Steuermitteln finanziert werden, forderte der GKV-SV.

Die ABDA hatte Anfang Juni in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf kritisiert, dass der Bund mit dem GDAG seinen Einfluss auf die Gematik weiter ausbaue. Der Einfluss der Gesellschafterversammlung werde hingegen weiter beschnitten. Konkret hatte die ABDA gefordert, die Vergabe von Aufträgen durch die Digitalagentur nicht an das Benehmen mit dem BMG zu knüpfen. Entscheidend sollten ausschließlich und transparent die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein, so die Bundesvereinigung.

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