Bundeskabinett stimmt Ausbau der Gematik zu |
Um die digitale Transformation des Gesundheitswesens voranzutreiben, will die Bundesregierung die Gematik zu einer Digitalagentur ausbauen. / Foto: Adobe Stock/Gorodenkoff Productions OU
Im Mai hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf für ein »Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit« (GDAG) vorgelegt. Mit dem Ausbau der Gematik zu einer Digitalagentur will die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der Gematik stärken, damit sie die Digitalisierung des Gesundheitswesens effektiver steuern kann.
Wie das BMG heute in einer Pressemitteilung bekanntgab, soll die Digitalagentur künftig bei der Entwicklung von Digitalprodukten mehr Verantwortung für die Gesamtprozesse erhalten. Sie soll auch Störungen besser beseitigen können. Das bei der Digitalagentur angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) soll ebenfalls weitere Aufgaben erhalten.
»Bei der Digitalagenturreform geht es darum, die Digitalisierung voranzutreiben und zu beschleunigen«, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die neue Digitalagentur solle ermöglichen, dass durch ihre Durchgriffs- und Aufsichtsrechte digitale Infrastruktur wie Praxissoftware, die elektronische Patientenakte oder digitale Krankenhausakten auch zuverlässig und schnell funktionierten. »Ärztinnen und Ärzte müssen Digitalisierung auch als Hilfe im Praxisalltag erfahren. Davon hängt die Akzeptanz der Digitalisierung ab«, sagte Lauterbach.
Bei der Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) soll die Digitalagentur unterschiedliche Rollen einnehmen: Anwendungen, die auf dem Markt vielfach angeboten werden, werden weiterhin von der Digitalagentur spezifiziert und in unterschiedlichen Abstufungen durch die Anbieter entwickelt.
Wesentliche Komponenten und Dienste der TI sollen in Zukunft zentral per Vergabeverfahren beschafft und den Leistungserbringern von der Digitalagentur bereitgestellt werden können. Komponenten und Dienste der TI, die zentral und nur einmalig vorhanden sind, soll die Digitalagentur künftig entwickeln und betreiben können. Das soll die Qualität, Wirtschaftlichkeit und die zeitgerechte Bereitstellung der Produkte verbessern.
Um Störungen schnell zu beseitigen, erhält die Digitalagentur das Recht, Informationen von Herstellern und Anbietern anzufordern und die Beteiligten bei Bedarf zu verpflichten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Digitalagentur kann zudem auch eigene Maßnahmen ergreifen.
Die Digitalagentur erhält darüber hinaus weitere Aufgaben. Dazu gehören die Zulassung, das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen, um Gefahren innerhalb der TI abzuwehren. Um die Sicherheit der TI zu stärken, wird außerdem die Möglichkeit erweitert, Bußgelder zu erheben. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Digitalagentur verstärkt werden.
Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält weitere Aufgaben. Beispielsweise soll es künftig qualitative und quantitative Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen festlegen. Weiterhin ist es verantwortlich für die Förderung der Interoperabilität, etwa bei den Praxisverwaltungssystemen (PVS).
Damit die IT-Systeme die qualitativen und quantitativen Anforderungen auch in der Praxis tatsächlich einhalten, finden die mit dem Digital-Gesetz eingeführten Mechanismen auch hier Anwendung: In einem verpflichtenden Konformitätsbewertungsverfahren wird die Einhaltung der Anforderungen überprüft; bei Fehlen eines Zertifikats ergeben sich für Mitbewerber rechtliche Möglichkeiten wie ein Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatzansprüche.
Die Digitalagentur legt Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI fest. Sie stellt gleichzeitig sicher, dass diese eingehalten und Hürden bei der Nutzung im Markt beseitigt werden. Außerdem soll sie partnerschaftlich bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und der Pflege unterstützen.
Die koordinierende Stelle bei der Digitalagentur erhält die zusätzliche Aufgabe, Anliegen entgegenzunehmen, die mit dem elektronischen Rezept sowie den sicheren Kommunikationsverfahren »Kommunikation im Medizinwesen« (KIM) und dem TI-Messenger (TIM) im Zusammenhang stehen. Hierdurch sollen die Nutzerinnen und Nutzer eine zentrale Stelle für ihre Anliegen zur Verfügung haben.