Bundeskabinett beschließt Cannabis-Gesetz |
Außer dem Umgang mit Konsumcannabis regelt der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Cannabis-Gesetzes auch die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken neu. Der entsprechende Artikel 2 des Cannabis-Gesetzes wird als Medizinalcannabis-Gesetz (MedCanG) bezeichnet, im Unterschied zum Artikel 1, dem Konsumcannabis-Gesetz (KCanG). Medizinalcannabis soll demnach nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) gelten, für die Verordnung soll also künftig kein BtM-Rezept mehr nötig sein. Auch künftig müssen Cannabisverordnungen jedoch vor der Abgabe von den Krankenkassen genehmigt werden.
Dass der Umgang mit Medizinalcannabis im Rahmen des Cannabis-Gesetzes nun quasi am Arzneimittelgesetz vorbei neu geregelt wird, hatte die ABDA in einer Stellungnahme bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses explizit abgelehnt. Cannabis zu medizinischen Zwecken sei ein Arzneimittel, das den Regelungen des Arzneimittelgesetzes unterliege. Parallele Regelungen in einem eigenen Gesetz seien daher nicht notwendig. Diese Bedenken wurden von der Bundesregierung nun offensichtlich nicht geteilt.
Die im Koalitionsvertrag geplante kontrollierte Freigabe von Genusscannabis ist umstritten – es gibt sowohl Befürworter als auch Gegner. Die Bundesärztekammer warnte, der Konsum werde steigen. Auch würden Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor dem Zugang zu der Droge geschützt. Der Deutsche Richterbund befürchtet, dass die Teilfreigabe die Gerichte zusätzlich belasten könnte. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte die unklare Finanzierung der Präventionskampagne. Die Bundesregierung habe die Mittel für die Drogen- und Suchtaufklärung im Gesundheitsetat für 2024 um 4 Millionen auf 9,2 Millionen Euro gekürzt. Damit bleibe unklar, wie Lauterbachs Präventionskampagne bezahlt werde.
Hingegen kritisieren Hanfverbände die Auflagen für die Cannabis-Clubs als zu rigide. So bleibe der Konsum in den Clubräumen und im 200-Meter-Radius um die Clubs sowie um Schulen oder Kitas untersagt. Auch der FDP geht das Gesetz nicht weit genug. Ihre Drogenexpertin Kristine Lütke forderte, die Besitzobergrenzen ganz zu streichen.