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Kontrollierte Freigabe

Bundeskabinett beschließt Cannabis-Gesetz

Trotz aller Kritik rückt die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken näher: Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch dem Entwurf des Cannabis-Gesetzes zugestimmt. Auch für die Apotheken soll sich demnach die Abgabe von medizinischem Cannabis auf Rezept ändern.
Anne Orth
16.08.2023  17:05 Uhr

Als »großes Gesetz« und »einen notwendigen Wendepunkt in der bisherigen gescheiterten Drogenpolitik« bezeichnete Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am heutigen Mittwoch vor Journalisten in Berlin das geplante »Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften«, kurz »Cannabis-Gesetz«. Die PZ berichtete bereits ausführlich darüber. Zuvor hatte das Bundeskabinett grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben. Zugleich kündigte Lauterbach an, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Kampagne starten werde, um Jugendliche und junge Erwachsene über die Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären.

Mit dem geplanten Cannabis-Gesetz will das BMG die 1. Säule des 2-Säulen-Eckpunktepapiers umsetzen, das Lauterbach und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) im April vorgestellt hatten. Demnach sollen Erwachsene künftig bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen und bis zu drei Pflanzen privat anbauen dürfen. Nicht gewinnorientierte »Cannabis-Clubs« sollen die Droge unter strengen Auflagen legal anbauen und in begrenzter Menge an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Die Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der ursprünglich geplante freie Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften, gegebenenfalls auch in Apotheken, soll wegen Rechtsbedenken der Europäischen Union auf Modellregionen beschränkt bleiben. Zu dieser 2. Säule will das BMG in der zweiten Jahreshälfte einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, versprach Lauterbach.

Dealen eindämmen

»Das Gesetz funktioniert mit Augenmaß. Es ist die beste Form der Legalisierung, die bisher versucht wurde«, warb der Minister für den Entwurf. Damit gehe die Bundesregierung auf drei bisher ungelöste Probleme ein: den steigenden Konsum von Cannabis, die zunehmende Drogenkriminalität in Deutschland sowie den großen Schwarzmarkt, auf dem Drogen vermehrt mit toxischen Beimengungen verkauft würden. Ziel der kontrollierten Freigabe sei daher, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken.

Für Jugendliche bleibe der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein. Mit der geplanten begleitenden Aufklärungskampagne will Lauterbach das Thema aus der »Tabuzone« holen. Er warnte vor einem zu frühen Konsum der Droge in jungem Alter, dies könne unter anderem Angststörungen auslösen. Viele Eltern wüssten gar nicht, wie schädlich dies für Jugendliche sei. Zu früher und zu hoher Cannabiskonsum »verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche Abitur machen«, warnte Lauterbach. Zugleich betonte er, dass er vom Gesetz »aus gesundheitspolitischer Perspektive überzeugt« sei. 

Nach Vorstellung der Bundesregierung soll das Cannabis-Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Bundestag berät voraussichtlich ab September über den Entwurf. Lauterbach glaubt, dass sich am Gesetzentwurf nur noch wenig ändern wird. Er wies darauf hin, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. »Die Länder können das Vorhaben nicht stoppen«, betonte er. 

Verordnung von medizinischem Cannabis bald ohne BtM-Rezept

Außer dem Umgang mit Konsumcannabis regelt der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Cannabis-Gesetzes auch die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken neu. Der entsprechende Artikel 2 des Cannabis-Gesetzes wird als Medizinalcannabis-Gesetz (MedCanG) bezeichnet, im Unterschied zum Artikel 1, dem Konsumcannabis-Gesetz (KCanG). Medizinalcannabis soll demnach nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) gelten, für die Verordnung soll also künftig kein BtM-Rezept mehr nötig sein. Auch künftig müssen Cannabisverordnungen jedoch vor der Abgabe von den Krankenkassen genehmigt werden.

Dass der Umgang mit Medizinalcannabis im Rahmen des Cannabis-Gesetzes nun quasi am Arzneimittelgesetz vorbei neu geregelt wird, hatte die ABDA in einer Stellungnahme bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses explizit abgelehnt. Cannabis zu medizinischen Zwecken sei ein Arzneimittel, das den Regelungen des Arzneimittelgesetzes unterliege. Parallele Regelungen in einem eigenen Gesetz seien daher nicht notwendig. Diese Bedenken wurden von der Bundesregierung nun offensichtlich nicht geteilt.

Die im Koalitionsvertrag geplante kontrollierte Freigabe von Genusscannabis ist umstritten – es gibt sowohl Befürworter als auch Gegner. Die Bundesärztekammer warnte, der Konsum werde steigen. Auch würden Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor dem Zugang zu der Droge geschützt. Der Deutsche Richterbund befürchtet, dass die Teilfreigabe die Gerichte zusätzlich belasten könnte. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte die unklare Finanzierung der Präventionskampagne. Die Bundesregierung habe die Mittel für die Drogen- und Suchtaufklärung im Gesundheitsetat für 2024 um 4 Millionen auf 9,2 Millionen Euro gekürzt. Damit bleibe unklar, wie Lauterbachs Präventionskampagne bezahlt werde.

Hingegen kritisieren Hanfverbände die Auflagen für die Cannabis-Clubs als zu rigide. So bleibe der Konsum in den Clubräumen und im 200-Meter-Radius um die Clubs sowie um Schulen oder Kitas untersagt. Auch der FDP geht das Gesetz nicht weit genug. Ihre Drogenexpertin Kristine Lütke forderte, die Besitzobergrenzen ganz zu streichen.

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