Bundeskabinett beschließt Cannabis-Gesetz |
Bundesgesundheitminister Karl Lauterbach (SPD) hält das geplante Cannabis-Gesetz für einen »notwendigen Wendepunkt« in der bisherigen Drogenpolitik. Zugleich warnt er vor Risiken für Jugendliche. / Foto: Imago: photothek
Als »großes Gesetz« und »einen notwendigen Wendepunkt in der bisherigen gescheiterten Drogenpolitik« bezeichnete Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am heutigen Mittwoch vor Journalisten in Berlin das geplante »Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften«, kurz »Cannabis-Gesetz«. Die PZ berichtete bereits ausführlich darüber. Zuvor hatte das Bundeskabinett grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben. Zugleich kündigte Lauterbach an, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Kampagne starten werde, um Jugendliche und junge Erwachsene über die Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären.
Mit dem geplanten Cannabis-Gesetz will das BMG die 1. Säule des 2-Säulen-Eckpunktepapiers umsetzen, das Lauterbach und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) im April vorgestellt hatten. Demnach sollen Erwachsene künftig bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen und bis zu drei Pflanzen privat anbauen dürfen. Nicht gewinnorientierte »Cannabis-Clubs« sollen die Droge unter strengen Auflagen legal anbauen und in begrenzter Menge an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Die Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der ursprünglich geplante freie Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften, gegebenenfalls auch in Apotheken, soll wegen Rechtsbedenken der Europäischen Union auf Modellregionen beschränkt bleiben. Zu dieser 2. Säule will das BMG in der zweiten Jahreshälfte einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, versprach Lauterbach.
»Das Gesetz funktioniert mit Augenmaß. Es ist die beste Form der Legalisierung, die bisher versucht wurde«, warb der Minister für den Entwurf. Damit gehe die Bundesregierung auf drei bisher ungelöste Probleme ein: den steigenden Konsum von Cannabis, die zunehmende Drogenkriminalität in Deutschland sowie den großen Schwarzmarkt, auf dem Drogen vermehrt mit toxischen Beimengungen verkauft würden. Ziel der kontrollierten Freigabe sei daher, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken.
Für Jugendliche bleibe der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein. Mit der geplanten begleitenden Aufklärungskampagne will Lauterbach das Thema aus der »Tabuzone« holen. Er warnte vor einem zu frühen Konsum der Droge in jungem Alter, dies könne unter anderem Angststörungen auslösen. Viele Eltern wüssten gar nicht, wie schädlich dies für Jugendliche sei. Zu früher und zu hoher Cannabiskonsum »verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche Abitur machen«, warnte Lauterbach. Zugleich betonte er, dass er vom Gesetz »aus gesundheitspolitischer Perspektive überzeugt« sei.
Nach Vorstellung der Bundesregierung soll das Cannabis-Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Bundestag berät voraussichtlich ab September über den Entwurf. Lauterbach glaubt, dass sich am Gesetzentwurf nur noch wenig ändern wird. Er wies darauf hin, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. »Die Länder können das Vorhaben nicht stoppen«, betonte er.